Griechenland: Neue Mehrwertsteuersätze ab 20.7.2015
Aktuelle Werte für Produkte und Dienstleistungen im Überblick
Gemäß Gesetzgebung Nr. 4334 (Regierungsblatt 80A/16. Juli 2015) sind ab 20. Juli 2015 folgende MwSt.-Sätze für Produkte und Dienstleistungen in Anwendung:
MwSt.-Satz von 23% (anstelle von 13%):
- Gastronomie – Catering
- Fahrscheine öffentlicher Verkehrsmittel (Bus, Straßenbahn, Metro, O-Bus, Flugzeuge, Schiffe, etc.) und Taxifahrpreise
- Verpackte Lebensmittel: Kaffee, Kakao, Marmeladen, Schokoladen, Eis, Backwaren, Brot, vorgekochtes Essen, Toast-Brot, Zwieback
- Zucker, Gewürze, Salz, Essig
- Sonnenblumenöl, Maisöl, Palmöl und andere Öl-Arten (Ausnahme: Olivenöl)
- „Bergtee“, Kamillentee, Salbei
- Erfrischungsgetränke (Soft-Drinks), Säfte
- Zuckerwaren ohne Kakaogehalt (einschließlich weiße Schokolade), Kaugummi, Bonbons, etc.
- Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen
- Einige lebende Tiere, frisches, gekühltes oder tiefgefrorenes Rindfleisch, Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert, Würste und ähnliche Erzeugnisse, aus Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen oder Blut, etc.
- Lebende Fische
- Fische, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; Fische, geräuchert, auch vor oder während des Räucherns gegart; Mehl, Pulver und Pellets von Fischen, genießbar
- Krebs- und Weichtiere (außer Tintenfisch, Kraken und Kalmare), Fischleber, Fischrogen und Fischmilch
- Tintenfisch, Kraken und Kalmare, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; geräuchert, auch vor oder während des Räucherns gegart; Mehl, Pulver und Pellets von Weichtieren, genießbar
- Tiernahrung, Insektizide, Verhüttungsmittel, Damenbinden, Brennholz,
- Blumen und Blüten sowie deren Knospen, geschnitten, zu Binde- oder Zierzwecken, frisch, getrocknet, gebleicht, gefärbt, imprägniert oder anders bearbeitet
- Private Unterrichtsanstalten
- Reparatur und Instandhaltung alter Wohnungen
- Fahrzeuge für den Transport von behinderten Personen
- Dienstleistungen von Bestattungsinstituten
- Eintrittskarten von Veranstaltungen (ausgenommen: Theaterkarten)
- Gebühren für den Empfang von Rundfunk- und Fernsehprogrammen
- Dienstleistungen von Autoren und Künstlern
- Etc.
MwSt.-Satz von 13% (anstelle von 6,5%):
- Übernachtungskosten (gültig ab 1. Oktober 2015)
MwSt.-Satz von 13% (bleibt unverändert)
- frisches, gekühltes oder tiefgefrorenes Schweine-, Lamm-, Schaffleisch, Huhn, Hahn, Truthahn und Kaninchen
- frisch, gekühlt oder tiefgefrorener Fisch, Fischfilets und anderes Fischfleisch, Tintenfische, Kraken und Kalmare (ausgenommen: Fischleber, Fischrogen und Fischmilch)
- Milch und Milcherzeugnisse, Vogeleier, natürlicher Honig
- Andere lebende Pflanzen (einschließlich ihrer Wurzeln), Stecklinge und Pfropfreiser
- Gemüse, Pflanzen, Wurzeln und Knollen, die zu ernährungszwecken verwendet werden
genießbares Obst und Früchte- Getreide
- Stärke und Müllereierzeugnisse
- Olivenöl und seine Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert
- Zubereitungen zur Ernährung von Kindern, in Aufmachungen für den Einzelverkauf. Teigwaren, weder gekocht noch gefüllt oder anders zubereitet. Brot ohne anderen Zusatzstoffen und nicht geröstet oder anders verarbeitet/zubereitet. Leere Oblatenkapseln von der für Arzneimittel verwendeten Art.
- Wasser, einschließlich natürliches oder künstliches, ohne Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Aromastoffen und nicht kohlensäurehaltiges Wasser
- Pharmazeutische Erzeugnisse
- Spezielle Hebegeräte (Rolltreppen, Aufzüge, Geräte zum Heben von Behinderten und ähnliches)
- Rollstühle und andere Fahrzeuge für Behinderte, auch mit Motor oder anderer Vorrichtung zur mechanischen Fortbewegung
- Katheter, Spritzen, Nadeln, Kanülen und dergleichen
- Orthopädische Apparate und Vorrichtungen
- Wasserlieferung
- Elektrischer Strom, Erdgas sowie Fernwärme
- Häusliche Pflege von Kindern, älteren Menschen, Kranken und Personen mit besonderen Bedürfnissen
- etc.
MwSt.-Satz von 6% (anstelle von 6,5%):
- Medikamente und Impfstoffe für Menschen
- Bücher, Zeitungen, Zeitschriften
- Theaterkarten
Abschaffung der günstigen MwSt.-Regelung (30% ermäßigte Steuersätze) auf den ägäischen Inseln
- Was die MwSt. auf den Inseln Mykonos und Santorin und voraussichtlich auch Rhodos und Kos betrifft, so werden die um 30% ermäßigten Steuersätze (5%, 9% und 16%) ab 1. Oktober 2015 abgeschafft.
- Ab 1. Juni 2016 wird obiges auch für weniger touristisch-entwickelte Inseln gelten und bis 1. Januar 2017 wird es keine ägäische Insel mehr geben, welche der günstigen MwSt.-Regelung noch unterliegen wird.
Für weitere Informationen zu den neuen MwSt.-Regelungen und Ausnahmen, sowie detaillierte Informationen zu speziellen Produkt-Codes, kontaktieren Sie bitte direkt das AußenwirtschaftsCenter Athen,
Danke an Gottfried für den Tipp. Ihr Österreicher wollt`s aber auch immer genau wissen.
Was bedeutet das? Panierte Schnitzel werden knapp. Bei den Schlachtern in Paleochora gibt’s schon keine mehr.
Für panierte Schnitzel bedarf es angeblich einer GENEHMIGUNG und es gilt dann der erhöhte MwSt.-Satz (Geheimtipp: Beim Schlachter im Supermarkt von Koundouras einfach mal nachfragen. Da werden dann die Schnitzel vor Euren Augen paniert).
Man fragt sich, wie lange sich die Menschen diesen Schwachsinn noch gefallen lassen.