Gerichtsurteil: Die Rettung von Tieren aus dem Ausland ist Tierschutz und kein Handel!

Ich bin ja Tierschutzbeauftragter bei Radio Kreta und habe damit auch wirklich viel zu tun – ich sage nur: Streuner! Und um mich auf dem Laufenden zu halten, stöbere ich deswegen natürlich auch jeden Tag mal wieder im Internetz und hier vor Ort herum, ob es etwas Neues gibt – und vielleicht ja sogar mal was Positives?

Letzteres ist allerdings leider nicht allzu oft der Fall, häufiger werden einfach die jämmerlichen Umstände ausgesetzter Kumpels beklagt und – das habe ich erst jetzt mitbekommen – oft wurden Tierschützer, die meine Kumpels nach Deutschland oder Nachbarländer vermittelt haben, sogar angefeindet – auch von rechtlicher Seite (nicht zu fassen!!).

Aber heute habe ich beim Durchstöbern meiner eigenen Artikel hier mal eine richtig gute Nachricht vom „Umweltjournal“ aus dem Jahr 2012 gefunden ( Autor: „Internationaler Tierschutzverein Grenzenlos e.V.“), die ich hier nochmal mit Euch teilen will:

Schwarmstedt, 25.04.2012: Am 19. April 2012 hat das Verwaltungsgericht Lüneburg in der Sache „Internationaler Tierschutzverein Grenzenlos e.V. ./. Landkreis Soltau -Fallingbostel“ ein Urteil gefällt, das für alle Tierschutzvereine in der Bundesrepublik Deutschland, die Heimtiere aus süd-und osteuropäischen Ländern vor Tod und Misshandlung retten, von größtem Interesse und weitreichender Bedeutung ist.

Der ITV Grenzenlos hatte am 12. März 2010 Klage beim Verwaltungsgericht Lüneburg eingereicht.
Die Klage richtete sich gegen die Forderung des Veterinäramtes Soltau-Fallingbostel, dass für die Vermittlung von Hunden aus dem Ausland ein Antrag auf Genehmigung nach § 11 Abs.1 Nr. 3b des Tierschutzgesetzes gestellt werden müsse.
Darüber hinaus war die Behörde der Auffassung, der Verein unterliege der Anzeige- und Registrierungspflicht nach § 4 Binnenmarkt- und Tierseuchenschutzverordnung (BmTierSSchVO) über den gewerblichen Handel mit Wirbeltieren. Die Anzeige- und Registrierungspflicht gelte – so das Veterinäramt – auch für gemeinnützige Tierschutzvereine, die Heimtiere aus dem Ausland vor dem Tod retten mit der Absicht, ihnen in Deutschland ein Zuhause zu vermitteln.

Das Veterinäramt drohte dem ITV Grenzenlos am 26. Januar 2010, eine Zuwiderhandlung ohne Genehmigung gemäß § 11 Abs.1.Nr. 3b TierSchG sei eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeld geahndet würde. Der Vorsitzende Richter des Verw.Gerichts erkannte deshalb die Berechtigung der Klage an.

„Bubu“ – mein erster Pflegekumpel – hat es schon vor anderthalb Jahren nach Schweden geschafft und ist total happy!

RA Dr. Jürgen Küttner aus Köln vertrat den ITV Grenzenlos in dieser Sache und argumentierte, dass für den Transport von Hunden aus dem Ausland und ihre Vermittlung in Deutschland weder ein Antrag gemäß TierSchG noch eine Anzeigepflicht gemäß BmTierSSchVO erforderlich sein, denn der ITV Grenzenlos verfolge mit der Rettung der Hunde aus dem Ausland keine gewinnerzielende Absicht.

In der mündlichen Verhandlung vor Gericht vertrat RA Dr. Küttner in Anwesenheit der Vorsitzenden des ITV Grenzenlos Dr. Helga Körnig die Auffassung, dass im Gegensatz zur Darstellung des Veterinäramtes der finanzielle Aufwand für die veterinärmedizinische Vorbereitung der Hunde auf den Transport (Impfung, Mikrochip, Erstellung des Impfpasses, Entwurmung und Kastration) sowie für den Transport selbst wesentlich höher sei als die für die Vermittlung erhobene Schutzgebühr.

Das Gericht schloss sich dieser Auffassung an und ließ in seinem Urteil keinen Zweifel offen: Die Forderungen des beklagten Landkreises sind in beiden Punkten nicht gerechtfertigt und werden abgewiesen. Dieses eindeutige Urteil wurde am 19. April 2012 verkündet. Die Berufung wurde nicht zugelassen!

Die schriftliche Begründung folgt und wird wegen ihrer überregionalen Bedeutung in der Homepage des ITV Grenzenlos und in den Websites anderer Tierschutzvereine veröffentlicht.

 Autor: „Internationaler Tierschutzverein Grenzenlos e.V.“

Und ich werde das auf meiner eigenen Tierschutzseite auch gleich mal mit aufnehmen!

Immer gut informiert – Euer Mitsos


streamplus.de

Ein Kommentar

  1. Als ich 2001 auf der Chalkidiki einen ausgesetzten Welpen fand und mit nach Deutschland brachte, hatte ich keinerlei Probleme .Ich hatte der Fluggesellschaft meinen Obulus entrichtet und dem Tierarzt ebenfalls, der dem Winzling wegen der damaligen Kampfhundiskussion keine Kampfhundgene ,aber eine Impfung bescheinigte…
    Die Veterinärämter sollten sich einmal vermehrt um die Zustände in den Ställen der „Tierindustrie“
    kümmern.
    Ich finde eure Arbeit, den Streunern zu helfen, in liebevolle Hände zu kommen ,toll und schicke einen lieben Gruß aus dem kalten Norddeutschland nach Kreta,Irene

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