Quelle: Kriti360.gr
Ab Sonntag, dem 14.9.2025, treten hohe Geldbußen und strengere Strafen in Kraft. Diese basieren auf der neuen Straßenverkehrsordnung (RTC), die kürzlich im Parlament verabschiedet wurde und die darauf abzielt, die Zahl der Verkehrsunfälle im ganzen Land zu reduzieren.
Zu den wichtigsten Änderungen der neuen Straßenverkehrsordnung gehören härtere Strafen für Wiederholungstäter. „Die neue Straßenverkehrsordnung besagt, dass dem Täter nach dem zweiten Mal keine Vergebung gewährt wird, weil er gefährlich ist und im Verdacht steht, Verkehrsdelikte begangen zu haben“, sagte der stellvertretende Verkehrsminister Konstantinos Kyranakis in einem Interview mit ERT.
Die Geldbußen
Im Einzelnen betragen die Bußgelder bis zu 4.000 Euro, während der Führerscheinentzug für bis zu 10 Jahre gilt:
Handynutzung: Die Strafen reichen von einer Geldstrafe von 350 Euro und dem Entzug des Führerscheins für 30 Tage bis hin zu einer Geldstrafe von 2.000 Euro und einem einjährigen Entzug des Führerscheins bei der dritten Wiederholung. Verursacht die Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt einen Unfall, beträgt die Geldstrafe 350 Euro und einen einmonatigen Entzug des Führerscheins. Die Strafe kann bis zu 4.000 Euro und einen achtjährigen Entzug des Führerscheins betragen. Bei schwerer Körperverletzung beträgt die Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren und bei einem tödlichen Verkehrsunfall bis zu 20 Jahren.
Rotlichtverstoß: Je nach Häufigkeit des Verstoßes reichen die Strafen von 700 Euro und zweimonatigem Führerscheinentzug bis zu 2.000 Euro und einem einjährigen Führerscheinentzug.
Geschwindigkeitsüberschreitung: In Wohngebieten und auf einspurigen, aber auch auf zweispurigen Straßen gilt eine neue Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h. Auf Straßen mit mindestens zwei durch Markierungen getrennten Fahrspuren beträgt die Höchstgeschwindigkeit 50 km/h. Geschwindigkeitsüberschreitungen werden mit einer Geldstrafe von 700 Euro und einem zweimonatigen Führerscheinentzug geahndet, bis zu einer Geldstrafe von 2.000 Euro und einem einjährigen Führerscheinentzug.
Alkohol: Die Strafen richten sich nach der Menge des konsumierten Alkohols und der Häufigkeit des Verstoßes. So beginnen die Strafen bei einer Geldstrafe von 350 Euro und einem einmonatigen Führerscheinentzug und reichen bis zu 4.000 Euro und einem zehnjährigen Führerscheinentzug.
Busspuren: Für das unerlaubte Befahren von Busspuren wird eine Geldstrafe von 150 Euro verhängt. Taxis dürfen nachts und nur dann ein- und aussteigen, wenn ein Bus nicht behindert wird. Emissionsfreie Taxis und spezielle Taxis für Behinderte können sich frei bewegen. Ab September werden an der Vorderseite der Busse Kameras installiert, die das Einfahren in Busspuren erfassen.
Kein Helm tragen: Beim ersten Verstoß 350 Euro Bußgeld und Entzug des Führerscheins für 30 Tage, beim zweiten Verstoß erhöht sich das Bußgeld auf 1.000 Euro und der Führerschein wird für 6 Monate entzogen, beim dritten Verstoß 2.000 Euro Bußgeld und Entzug des Führerscheins für 1 Jahr.