500.000 Mark Strafe – AbGEZocke – Aus dem Leben eines Internet-Redakteurs

Lang ist´s her, doch immer wieder aktuell. Meinungsäußerung im Internet. Was unserem Partnersender Radio Flensburg dazu passiert ist, erfahrt Ihr hier:
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500.000 Mark Strafe für eine Meinungsäußerung?

Von Wolf-Dieter Roth, Spiegel Online, 06.06.2001
Die „Internet-Offensive“ des ARD-Vorsitzenden und WDR-Chefs Fritz Pleitgen treibt immer kuriosere Blüten. Derzeit verklagen seine Anwälte einen Wehrdienstleistenden, weil dieser den Begriff „Rundfunkgebuehr“ als Web-Adresse nutzt. Da steht natürlich Knast drauf.

Die Website des Anstoßes: www.rundfunkgebuehr.de
Die öffentlich-rechtlichen Anstalten erheben längst nicht mehr nur markenrechtliche Ansprüche auf Internet-Adressen anderer Leute, wie bei wdr.com, wdr.org oder dw.com.

Nein, nun sind -trotz anderslautender BGH-Entscheidung – auch Allgemeinbegriffe zur Zielscheibe der öffentlich-rechtlichen Juristen geworden. Diese gehen nämlich davon aus, dass ihnen nicht nur die Rundfunkgebühren von zurzeit monatlich 10,40 Mark für Hörfunk und 31,58 Mark für Fernsehen exklusiv zustehen, sondern auch der Begriff Rundfunkgebühr selbst.

Die Geschichte: Der Wehrdienstleistende Sönke Pencik (heute Chef-Redakteur bei Radio-Flensburg.de) eröffnete im März 1999 auf seiner T-Online-Homepage ein Internet-Forum zum Thema „Ist die Rundfunkgebühr noch zeitgemäß?“. Das Forum entwickelte sich schnell zu einem beliebten Diskussions-Treffpunkt, in dem angeblich bald auch Mitarbeiter der Gebühreneinzugszentrale GEZ vom Arbeitsplatz aus unter falschen Namen erfundene Geschichten in ihrem Sinne einspielten.

Dass die Mehrheit der Forenteilnehmer dabei für eine Abschaffung des Gebühreneinzugs plädierte, mag zwar eine demokratische Meinungsäußerung sein. Doch so etwas verhallt bei ARD, ZDF und GEZ ungehört. Als sich Sönke Pencik im März 2000 die Internetadresse rundfunkgebuehr.de für sein Forum reservierte, um es von den sonstigen Inhalten seiner privaten Website zu trennen, schlug die Stunde der in reverse domain hijacking bereits geübten Rundfunk-Juristen.

Hätten Sie gern einen Tausender?

Zunächst schrieb am 17. November 2000 der Südwestrundfunk Pencik an und bat um Übergabe der Domain wegen eines angeblichen Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht. Man bot eine außergerichtliche Einigung und einen Kaufpreis von 1000 Mark an. Das lehnte Sönke Pencik ab.

Ende Januar verschärfte sich der Ton. Nun trat die GEZ über die Markenanwältin des Westdeutschen Rundfunks Bettina Krause mit einer Unterlassungserklärung mit 10.100 Mark Strafe pro Fall der Zuwiderhandlung und 100.000 Mark Streitwert auf den Plan.

Angesichts dieses für ihn unerwartet hoch gestiegenen Werts der Adresse machte Sönke Pencik am 22. März 2001 der GEZ ein entsprechendes Verkaufsangebot von 50.000 Mark. Die Reaktion erfolgte bereits am 6. April: Alle zehn ARD-Anstalten und das ZDF gingen gemeinsam vor die Markenrechtskammer 33 des Landgerichts Köln und klagten zu elft gegen Sönke Pencik.

Hätten Sie mal 200 Tausender?

Bei der Gelegenheit wird der Streitwert von der für den WDR tätigen Juristin Krause nochmals auf 200.000 Mark erhöht. Außerdem soll nun pro Fall der Zuwiderhandlung (also Weiterbenutzung der Adresse) das Gericht bis zu 500.000 Mark Strafe oder gar sechs Monate Haft verhängen – letzteres übrigens nicht nur bei (ohnehin zu erwartender) Zahlungsunfähigkeit von Sönke Pencik, sondern nach eigenem Gutdünken des Gerichts. Die GEZ zieht sich aus dem Verfahren wieder zurück.

Zwar ist klar, dass die Rundfunksender absolut im Unrecht sind. Das wird Sönke Pencik allerdings nichts nutzen, wenn die Kammer 33 des LG Köln ihrem unrühmlichen Ruf erneut gerecht wird: Die Kammer 33, meinen Kritiker, entscheide stets im Sinne des klagenden Unternehmens. Sie wurde einst auf Anregung des Westdeutschen Rundfunks eingerichtet und wird allein von diesem zu 50 Prozent ausgelastet. Gern klagen auch Abmahnanwälte wie Freiherr von Gravenreuth in Köln, für den sich der lange Weg von München an den Rhein noch jedes Mal ausgezahlt hat.

Das Problem: Da Internetseiten von überall abrufbar sind, spielt der Wohnort von Kläger und Beklagten keine Rolle und der Kläger sucht sich das für ihn erfolgversprechendste Gericht aus – und das ist derzeit augenscheinlich eben die Kammer 33 des LG Köln.

Eine Chance, das Verfahren aus dem parteiischen Köln wegzubekommen, besteht erst in der nach einigen Jahren erreichten letzten Instanz vor dem Bundesgerichtshof, denn auch das Oberlandesgericht als zweite Instanz sitzt in Köln. Bis dahin müsste der gerade erst am Anfang seines zivilen Berufsleben stehende Pencik bereits mehrere hunderttausend Mark Prozesskosten vorlegen. Dass er diese mit Werbebannern auf der strittigen Domain hereinverdienen will, fällt eher in die Rubrik Galgenhumor.


Die bittere Lehre: eine bittere Leere

Die Chancen, die das Internet kleinen Unternehmen und Privatleuten einst bot, sind in Deutschland längst Vergangenheit. Hier gilt dank Markenrecht und LG Köln Kammer 33 inzwischen nur noch: Wer das Geld hat, schafft an.

Den Rundfunksendern ist es Recht – ihnen laufen die Zuschauer weg, die lieber interaktiv im Internet sind, statt passiv vor dem Fernseher zu hocken. Mit dem deutschen Marken- und Wettbewerbsrecht wollen die Sender dem nun ein Ende setzen und auch das Internet für sich reservieren. Dies ist jedoch genauso blanke Zensur wie der unrühmliche Fall oil-of-elf.de, in dem Elf eine kritische Seite von Greenpeace per Markenrecht aus dem Netz kippte.

Man muss Sönke Penciks Slogan auf seiner Site zustimmen: Schluss mit dem AbGEZocke! Es würde ein trauriges Licht auf den Zustand unseres Rechtssystems werfen, wenn es aus Rundfunkgebühren finanzierten Anwälten mit Hilfe Kölner Richter gelingen würde, eine kritische Meinungsäußerung unter Strafe zu stellen.

Leider zeichnet sich ab, dass die Bezeichnung „Anstalt des öffentlichen Rechts“ für die deutschen Rundfunksender ein durchaus doppeldeutiger Begriff ist: Manche scheinen vor dem Gesetz ein klein wenig gleicher als der gemeine Bürger. Den schreckt man effektiv und nachhaltig von künftigen kritischen Tönen ab, indem man ihm eins mit dem finanziellen Holzhammer verpasst – kräftig und mit richterlichen Segen.

Selbst im sehr umstrittenen Kinderpornografie-Prozess gegen den ehemaligen Compuserve-Geschäftsführer Felix Somm ging es „nur“ um 100.000 Mark – und Somm warf man immerhin (fälschlich) die direkte Verantwortung für einen Straftatbestand vor. Nun soll aber jemand für jeden Gebrauch des Wortes „Rundfunkgebühr“ eine halbe Million zahlen oder gar jeweils ein halbes Jahr hinter Gitter.

Ein Skandal.

Quelle: Spiegelonline
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Ergenis: Sönke war nicht im Knast. Im Laufe der Jahre gewann er alle anhängigen Prozesse.
Radio Flensburg steht weiter für freie Meinungsäußerung.

Wir sagen „Ja“ zu Radio Flensburg. Weiter so.



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