Die griechische Sozialversicherung IKA

Für jeden, der sich entscheidet oder entschieden hat, seinen Lebensmittelpunkt nach Griechenland zu verlegen, wird sich sicherlich früher oder später die Frage nach der Sozial- und Krankenversicherung stellen. Weiter im Heimatland bezahlen oder sich in den griechischen Versicherungsdschungel wagen?

Nun, manchmal werden einem Entscheidungen auch abgenommen – und zwar per Gesetz….:

Die Idryma Kinonikon Asfaliseon, (Ίδρυμα Κοινωνικών Ασφαλίσεων), abgekürzt IKA, ist der Träger der gesetzlichen Sozialversicherung für Arbeitnehmer in Griechenland. Die korrekte und vollständige Bezeichnung lautet inzwischen IKA-ETAM (Ιδρυμα Κοινωνικών Ασφαλίσεων – Ενιαίω Ταμείο Ασφάλισης Μισθωτών, dt. „Anstalt für Sozialversicherung – Einheitskasse für Lohnempfänger“).

Die IKA wurde 1934 gegründet und ist heute die größte Versicherungsanstalt in Griechenland. Es gewährt Versicherungsschutz an ca. 6 Millionen direkt oder indirekt (über ihre Familienangehörigen) Versicherte und gewährt Renten an fast eine Million Bürger.

Die IKA versichert die Arbeitnehmer, die in Griechenland oder im Ausland bei einem in Griechenland ansässigen Arbeitgeber in einem abhängigen Arbeitsverhältnis stehen, aber auch diejenigen, die eine persönliche Arbeit aufgrund eines Werkvertrags im Haupt- oder Nebenberuf leisten, für die sie bei keinem anderen allgemeinen Versicherungsträger versichert sind.

Derer gibt es nämlich mehrere, die da wären: O.A.E.E. (Organismós Asfálisis Eléftheron Epangelmatión = Versicherungsträger der Selbständigen) versichern. Diesem erst vor einigen Jahren gegründeten Dachträger unterliegen unter anderem die vormals eigenständigen Kassen T.E.W.E. (griechisch: T.E.B.E./Tamío Embóron ke Wiomichánon Elládos = Kasse der Gewerbetreibenden und Handwerker/Industriellen in Griechenland), T.A.E. (Tamío Asfálisis Embóron = Kasse der Kaufleute) und T.S.A. (Tamío Syntáxeon Aftokinitistón = Rentenkasse der Berufskraftfahrer), mit – grob überschlagen – insgesamt rund 800.000 Versicherten.

Aber bleiben wir mal bei der IKA.

Durch sie sind auch verschiedene Personengruppen versichert, die keinen festen Arbeitgeber haben und deren Versicherung durch ihre Verbände oder ihre Versicherungsgenossenschaften erfolgt (Ladearbeiter, Zeitungsverkäufer, Schlachter usw.) oder Personengruppen, die von besonderen Vorschriften erfasst werden (z.B. private Krankenschwestern). Für Arbeitnehmer besteht eine gesetzliche Versicherungspflicht. Der Arbeitgeber hat die Beiträge an den Versicherungsträger abzuführen.

In der Krankenversicherung wird Versicherungsschutz grundsätzlich durch Gewährung von Sachleistungen, das heißt durch Behandlung in öffentlichen Krankenhäusern, privaten Vertragskliniken und Krankenhäusern des IKA-ETAM geleistet. In städtischen Gebieten können die Versicherten ihren Hausarzt aus einer Liste auswählen, in ländlichen Gebieten dagegen gibt es keine freie Arztwahl; der Versicherte hat den örtlich zuständigen Arzt des Versicherungsträgers aufzusuchen.

Die Versicherung ist nicht vom Willen des Arbeitgebers oder Arbeitnehmers abhaengig und beginnt am ersten Arbeitstag. Der Versicherte hat im eigenen Interesse sorgfaeltig zu pruefen, ob seine Versicherung ordnungsgemaess erfolgt und ob der Arbeitgeber Beitraege fuer alle Arbeitstage und fuer die Summe seines Entgelts entrichtet. Ansonsten drohen sowohl dem Arbeitgeber als auch dem Arbeitnehmer empfindliche Geldstrafen (bis zu 10.000 Euro pro Fall!).

Bei einer ordnungsgemäßen Versicherung hat der Arbeitnehmer Anspruch auf viele Leistungen, sowohl von der IKA als auch von anderen Anstalten, wie z.B. dem Arbeitsamt (OAED), der Anstalt für sozialen Wohnungsbau (OEK) und der Arbeiterwohlfahrt (Ergatiki Estia). Anm. d. Red.: da haben wir allerdings andere, nicht ganz so rosige Erfahrungen gemacht…..

Höheres Gehalt und mehr Tagelöhne bedeuten mehr und höhere Leistungen.

Sollte der Arbeitgeber Sie nicht versichern oder sollte er Beiträge fuer weniger Arbeitstage oder für geringeres Entgelt entrichten oder stellen Sie bei Ihrem Ausscheiden aus der Arbeit fest, dass er Ihr Arbeitsbuch (D.A.T.E) nicht mit Beitragsmarken versehen hat, dann sollten Sie der IKA umgehend oder spätestens innerhalb von 6 Monaten nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses schriftlich Anzeige erstatten. Bei Beschäftigung im Hause des Arbeitgebers (als Hausangestellte, Koch, Gaertner usw) sollen Sie es der IKA umgehend schriftlich mitteilen, damit alle erforderlichen Schritte für Ihre Versicherung eingeleitet werden koennen. Das Selbe gilt fuer die Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Arbeitgeber.

Im Krankheitsfall wird je nach Versicherungsdauer auch Krankengeld für bis zu zwei Jahre bezahlt. Weitere von IKA-ETAM gewährte Leistungen sind Geburtsbeihilfen, Mutterschaftsgeld, Invaliditätsrenten, Altersrenten, Hinterbliebenenrenten, Verletztengeld bei Unfällen. Für die Arbeitslosenversicherung und Kindergeld ist dagegen nicht das IKA, sondern die Arbeitsverwaltung OAED zuständig.

Leider desaströse Finanzlage…

Die IKA leidet unter chronischer Finanznot. Im Jahr 2009 musste sie mit 2.6 Milliarden Euro vom Staat unterstützt werden. Presseberichte, die die IKA als „schwarzes Loch“ bezeichnen, dessen Zusammenbruch bevorstehe, wurden jedoch dementiert.

Als eine der Ursachen der desolaten Finanzlage wird eine Vielzahl von Rentenbetrügereien angesehen, die 2011 aufgedeckt wurden: Nachdem aufgefallen war, dass Renten an über 9000 Rentner im Alter von über 100 Jahren überwiesen werden, mussten sich alle Rentner zur persönlichen Identifizierung melden. Hierdurch wurde aufgedeckt, dass 63.500 – teilweise schon lange – verstorben waren und in den letzten 10 Jahren etwa 7 bis 8 Milliarden Euro an Angehörige der Verstorbenen bezahlt worden waren. Ferner erlitten die griechischen Rentenkassen starke Verluste durch den zur Bewältigung der Finanzkrise durchgeführten Schuldenschnitt, da sie etwa 8 Milliarden Euro Beitragsgelder in griechischen Staatsanleihen angelegt hatten.

Wegen der Finanzkrise hat der griechische Staat zudem die Zuschüsse an die Krankenhäuser und Versicherungskassen eingefroren. Mittlerweile sind unbezahlte Rechnungen von rund zwei Milliarden Euro aufgelaufen, so dass Lieferanten die staatlichen Kliniken zwischenzeitlich nur noch gegen Vorkasse beliefern und Apotheken Arzneimittel nur gegen Barzahlung abgeben.

Fazit: Die meisten Griechen, die wir kennen, haben entweder aufgrund Geldmangels entweder gar keine Kranken-/Sozialversicherung, oder sind „notgedrungen“ in der IKA (oder einer der anderen o.a. Sozialversicherungsträger) und haben eine private Zusatzversicherung, die zwar meist teuer ist, dafür aber im Notfall auch leistet. Denn das ist bei der IKA und auch den anderen Versicherungen leider beileibe nicht garantiert….

Einen guten Link für Versicherungen im Ausland gibt es hier.
Quelle und weiterführende Informationen: partnerbiz.net

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