Griechischer Unternehmer will POS-Gerät nur einsetzen, wenn er einen Teil der Bankeinnahmen abbekommt.

Ein Unternehmer in Kalamata auf dem Peloponnes legte bei seinem örtlichen Finanzamt eine außergerichtliche Erklärung vor, in der er konstatierte, dass er der Installation eines POS-Gerätes (elektronisches Bank- und Kreditkartenlesegerät) in seinem Geschäft nur dann zustimmen würde, wenn er einen Anteil von den Bankeinnahmen abbekäme.

Die Erklärung wurde nur wenige Stunden vor der vom Finanzministerium gesetzten Frist für die obligatorische Installation von POS-Geräten in 400.000 Unternehmen im ganzen Land eingereicht, die am 27. Juli abgelaufen ist.

Wie das Online-Portal keeptalkinggreece.com berichtet, konstatierte der Unternehmer unter Berufung auf die griechische Verfassung, dass er das Recht habe, die Installation eines POS-Gerätes zu verweigern und bemerkte unter anderem: „Ich wäre bereit, ein POS-Gerät zu kaufen und zu installieren, aber nur wenn die Bank mir einen Anteil ihrer Einnahmen abgibt.“ 

Ein Point-of-Sale (POS)-Gerät ermöglicht den Kauf von Waren und Dienstleistungen mit Debitkarten, Kreditkarten, Online-Zahlungen und sogar mit Bitcoins.

Der Mann argumentierte, dass mit der POS-Installation die Bank automatisch sein Geschäftspartner und Begünstigte seiner Einnahmen werde, da sie 1% des Umsatzes für jede Transaktion berechnet.

Die Bank – ab jetzt mein Geschäftspartner

„Die Bank nimmt sich einfach einen Teil meines Umsatzes, der Resultat meiner Arbeit ist, obwohl sie in keinster Weise zu den Betriebskosten meines Unternehmens beiträgt“, schrieb der Unternehmer. Und weiterhin: „Die Bank vermietet diese POS-Geräte und zwingt so einen großen Teil der Gesellschaft, inmitten der enormen wirtschaftlichen Rezession, die wegen des großen Betrugs der Herrscher und der Bankiers verursacht wurde, zusätzliche Geschäftsausgaben aufzubringen. All dies ist obligatorisch und beraubt mich der Möglichkeit jeglicher finanzieller Initiative. „

Der Mann argumentierte weiter, dass die obligatorische Einrichtug der POS-Geräte seine Geschäftsfreiheit begrenze und die Privatsphäre der Karteninhaber verletze. Die Erklärung wurde vom zuständigen Finanzamt entgegengenommen und bekam einen Stempel und eine Registrierungsnummer.

Die Kosten für ein POS-Gerät liegen übrigens zwischen € 157 und € 263 plus Mehrwertsteuer von 24%. Banken berechnen zusätzlich für die technische Unterstützung ca. 10 Euro/Monat.

Die Provisionen der Banken liegen zwischen 1% und 1,2% pro Transaktion, allerdings haben manche Banken – welcher Logik auch immer folgend – Rabatte für Bäckereien und Kioske gegeben. Die Höhe derselben ist uns leider nicht bekannt. Immerhin wurde berichtet, dass ein Lebensmittelhändler monatlich ca. 150 € Provision für rund 15.000 Transaktionen an die Bank zahlt.

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Per Gesetz verordnet – Strafen folgen auf dem Fuße

Das griechische Finanzministerium hat die obligatorische Installation von  POS-Geräten bei rund 400.000 Unternehmen aus 85 Berufskategorien angeordnet, um die weitverbreitete nationale Steuerhinterziehung zu bekämpfen. Betroffen von der Maßnahme sind u.a. Klempner, Elektriker, Rechtsanwälte, Apotheken, Tierärzte, Friseure und viele mehr.

Die Frist für die Einrichtung und Kennzeichnung besagter Geräte lief am vergangenen 27. Juli ab. Geldbußen von 1.500 Euro werden verhängt, wenn Auditoren ein Geschäft ohne POS „erwischen“. Wenn die Geldbuße innerhalb eines Monats bezahlt wird, wird der Betrag allerdings auf 750 Euro reduziert. Zahlbar vermutlich via POS….

Und hier kommt jetzt mal wieder der griechische Charme in´s Spiel, denn aufgrund der großen Nachfrage der letzten Wochen und Tage gibt es einen Mangel an POS-Geräten, die die Banken liefern können…. Auditoren zeigen „Gnade“ nur für diejenigen, die ein Gerät beantragt haben, aber nicht in der Lage waren, es aufgrund des Mangels zu installieren. Natürlich müssen sie die Anforderungsunterlagen vorlegen, um unbeschadet davon zu kommen! Übrigens: Banken benötigen in der Regel 3-5 Werktage, um eine Anforderung auszuführen – jetzt in der Urlaubszeit sicherlich auch noch ein bisschen länger….

Griechenland wird modern?

Das Problem ist allerdings nicht, ein POS zu installieren, sondern es auch zu benutzen. Wie können Steuerprüfer kontrollieren, ob Kunden den Klempner oder den Elektriker per Karte bezahlen? Und übrigens auch, ob nicht vielleicht das POS-Gerät mit einer rumänischen oder bulgarischen Bank gekoppelt ist?

Der Köder des Ministeriums ist, dass die Steuerzahler nur durch Transaktionen pro Plastikgeld in den Genuss steuerfreier Zulagen kommen können.  Aber wenn der Elektriker mir zusätzliche 10 Euro (MwSt., Steuer, POS Provision etc.) auf den eigentlich vereinbarten Preis draufhaut, um die Deckenleuchte im Wohnzimmer zu installieren, was soll ich tun? Zahle ich dann lieber 10 Euro in bar oder – politically correct –  20 Euro mit Karte? 

Das ist alles eine Frage der finanziellen Situation und des Einkommens des Kunden – und darum steht es im Griechenland 2017 ja nun mal nicht zum Besten….

Radio Kreta – wo sind all die Köpfe zum Schütteln?


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Und welche Strafmaße Steuerschulden in Griechenland so nach sich ziehen können, erfahrt Ihr hier.