Der Minister für digitale Richtlinien Nikos Pappas hat am Freitag einen Änderungsantrag genehmigt, der das Kloster auf dem Berg Athos (Άθως) von der Bezahlung einer ausstehenden Grundsteuer befreit.
Der Änderungsantrag, der auch von den SYRIZA-Abgeordneten Panos Skouroliakos, Giorgos Lazaridis und des Mitgliedes der Zentralen Union Giannis Saridis unterzeichnet wurde, befreit die Klöster von der Zahlung ihrer anhängigen Großgrundbesteuerung und der einheitlichen Grundsteuer auf alle sich im Besitz der Klöster befindlichen Liegenschaften innerhalb oder außerhalb der autonomen Mönchsrepublik „Berg Athos“.
Die stellvertretende Finanzministerin Katerina Papanatsiou hatte die Antwort vor einer Woche „eingefroren“, um herauszufinden, was der Einkommensverlust für den Staat bedeuten würde. Allerdings hatte das staatliche Schatzamt darüber keine Daten, da bisher keine Steuern erhoben wurden, anscheinend, weil die Klöster den gleichen Steuerstatus wie die Kirche haben.
„Warum also dann der Änderungsantrag?“ könnte man sich nun fragen. Nun ja, vielleicht hatte ja ein übereifriger Steuerbeamter (ein Scherz!!! ;-)) in der Tat eine Grundsteuerrechnung an die Klöster geschickt. Und der Rest ist griechisches „business as usual“….
„Es gibt kein Buchhaltungssystem, in dem die tatsächlichen Einkommen der Klöster detailliert erfasst werden und niemand weiß wirklich, wieviel Land sie besitzen, weil es kein Grundbuch gibt“, sagte das unabhängige Parlamentsmitgied Stefanos Manos im Jahr 2012, als die einheitliche Grundsteuer eingeführt wurde und die Kirche und Klöster von ebendieser befreit wurden. Diese Situation kommt sowohl der Kirche als auch dem Staat sehr gut zupass, „weil die Politiker sich weigern, die orthodoxen Autoritäten zu brüskieren“, erklärte Manos dieses delikate Thema in einem Satz.
Die Gesetze wurden in den Jahren 2013 und 2014 geändert, und in einer Erklärung, die im Jahr 2015 veröffentlicht wurde, wird die Heilige Synode der griechisch-orthodoxen Kirche dahingehend zitiert, dass die Einheitliche Grundsteuer tatsächlich bezahlt worden sei.
„Haupt- und ergänzende Einheitssteuer (EN.F.I.A.) für alle Immobilien (Gesetz 4223/2013 und 4286/2014). Von der ENFIA befreit sind nur Orte der Anbetung und Wohltätigkeitsgebiete (zB. Pflegeheime, Suppenküchen Einrichtungen), die in Immobilien im Besitz der Kirche in „idiochrisimopoiountai (Verwendung für den eigenen Gebrauch] betrieben werden.“ Diese Befreiung gilt nicht nur für die Kirche, sondern auch für alle gesetzlich als solche eingestuften Kultstätten oder Immobilien, die von gemeinnützigen Organisationen und juristischen Personen (Verbänden, Stiftungen usw.) verwendet werden (Gesetz 4223/2013). „
Der Änderungsantrag über die Klöster des Berges Athos wurde in den Gesetzesentwurf des Ministeriums für digitale Richtlinien bezüglich der Schaffung einer e-Plattform für den Kauf von TV-Anzeigen aufgenommen (Anm.d.Red: Hä?!!??).
Warum sind die Athos-Klöster (grund-)steuerbefreit? Warum die privilegierte Behandlung im Vergleich zu den schuldengebeutelten und aufgrund der exorbitanten Steuerlast hoch verschuldeten griechischen Staatsbürgern?
Nun, wie jeder weiß, sind die Wege des Herrn unergründlich. Und hier in Griechenland besonders dann, wenn es um eine so genannte „autonome Mönchsrepublik“ innerhalb der griechischen Staatsgrenzen geht.
Als ganz normaler Grieche fragte man sich da sicher auch, wie diese Klöster, Kirchen und religiösen Institutionen all Ihre Liegenschaften wohl so erworben haben und nach wie vor erwerben. Häufigste Antwort: „Mit Gottes Hilfe“ – unterstrichen mit einem resignierten Achselzucken…
Radio Kreta – mal wieder fehlen viele Köpfe, die man eigentlich schütteln müsste.
Hier gibt´s mehr zum griechischen Kataster.
Das Foto zeigt kein Kloster auf Athos, sondern lediglich einen Wehrturm in Ouranoupolis, der besichtigt werden kann.