Reiseversicherung im Urlaub: Kreditkartenvertrag überprüfen!
Auf den ersten Blick wirken die Angebote natürlich ausgesprochen gut: Entscheidet man sich für eine Kreditkarte, so gibt es oft auch eine Reiseversicherung dazu – das heißt, man muss sich nicht mehr um die teuren Reiserücktritts- oder auch Reiseabbruchversicherungen kümmern. Doch wer sich für ein derartiges Angebot – also für eine Kreditkarte mit einer Reiseversicherung – entscheidet, der muss besonders vorsichtig sein.
Immer auf das Kleingedruckte achten
Wer sich für eine Kreditkarte mit einer Reiseversicherung entscheidet, der sollte unbedingt das Kleingedruckte lesen, um nicht dieselben Erfahrungen wie ein Ehepaar zu machen, das die Nepal-Reise aufgrund eines Todesfalls abbrechen musste und auf über 2.000 Euro sitzen blieb. Erstattet wurden von Seiten der Versicherung nämlich nur die Kosten für die vorzeitige Rückreise – die verlorenen Urlaubskosten wurden jedoch nicht ersetzt, weil Hotel, die Verpflegung (Vollpension) und auch die Zusatzleistungen bei einem vorzeitigen Reiseabbruch nicht gedeckt waren (siehe auch die Entscheidung des Landesgerichts Düsseldorf, AZ: 9 S 25/15). Damit man nicht eine derartige Erfahrung machen muss, sollte man sich also ganz besonders intensiv mit dem Thema Kreditkarte und Reiseversicherung auseinandersetzen.
Worauf Kreditkartenbesitzer achten müssen
Wer sicher sein will, dass er einen umfangreichen Schutz genießt, der sollte im Vorfeld das Kleingedruckte lesen. So gilt die Reiseversicherung der Kreditkarte nämlich oft nur dann, wenn die Karte zur Zahlung der Reise eingesetzt wurde. Das heißt: Kreditkarte nutzen, wenn es um die Bezahlung der Reise geht.
Viele Kreditkartenversicherungen bieten einen Reiseversicherungsschutz nur für den Karteninhaber an. Das heißt, dass die Familienmitglieder in weiterer Folge also nicht versichert sind. Wer also mit seinem Partner oder auch der gesamten Familie verreist, der sollte daher im Vorfeld überprüfen, ob für die weiteren Reisenden ein Versicherungsschutz besteht. Ist beispielsweise nur der Kreditkarteninhaber versichert, so bleibt der Partner etwa auf den Stornokosten sitzen, sofern die Reise nicht angetreten werden kann.
Des Weiteren sollte auch überprüft werden, ob es einen Selbstbehalt gibt. Ist das Angebot besonders preiswert, so kann man davon ausgehen, dass es einen hohen Selbstbehalt gibt.
Aufgrund der Tatsache, dass es diverse Angebote gibt, sollte man im Vorfeld einen Vergleich durchführen. Dabei geht es in erster Linie um die Kreditkarte, in weiterer Folge um die – sofern angeboten – Reiseversicherung. Neben dem Vergleich helfen auch Erfahrungsberichte von Kunden, die im Internet – etwa unter https://kreditkartekostenlos.de/ – zu finden sind. Wichtig ist, dass man sich hier aber nicht nur auf die Kosten konzentriert. Wer einen Vergleich durchführt, der sollte auch unbedingt auf die Leistungen achten.
Nur in den seltensten Fällen gibt es einen umfangreichen Reiseschutz
Von einem umfangreichen Reiseschutz kann dann gesprochen sein, wenn es eine Reisekrankenversicherung inklusive einem medizinisch sinnvollen Rücktransport gibt, eine Reiserücktrittsversicherung und auch eine Reiseabbruchversicherung inkludiert sind. Zudem ist es empfehlenswert, wenn eine Reisegepäckversicherung abgeschlossen wird. Aufgrund der Tatsache, dass viele Kreditkartenversicherungen nur eine Komponente enthalten, sollte man darauf achten, eine zusätzliche Versicherung abzuschließen. So etwa auch dann, wenn nur der Kreditkarteninhaber versichert ist.
Kreditkarte nicht anhand der besten Reiseversicherung auswählen
Wer einen Kreditkartenvergleich durchführt, der sollte auf etwaige Konditionen achten und sich nicht nur auf die Reiseversicherung konzentrieren. Auch wenn die angebotenen Leistungen wie Zusatzpakete wichtig sind, so geht es in erster Linie aber darum, wie teuer (oder günstig) die Kreditkarte ist.