Von Maria für Radio-Korfu.de
Wer als Tourist nach Griechenland reist,, sucht selbstverständlich zunächst eine geeignete Unterkunft für seinen Urlaub. Besonders in der Hauptsaison sollte man seine Unterkunft im Vorhinein buchen – über ein Reisebüro oder über das Internet. Hotels, Pensionen, private Appartements oder Fremdenzimmer – die Auswahl ist groß und die Angebote vielfältig. Eigentlich ist für jeden etwas dabei. Trotzdem passiert es leider immer wieder, dass Probleme in Bezug auf die Unterbringung auftreten.
Um diese zu vermeiden hat die griechische Verbrauchervereinigung EKPOIZO jetzt einen Leitfaden herausgebracht, in dem die Rechte und Pflichten der Zimmervermieter sowie der Gäste aufgeführt werden. Die darin enthaltenen Vorgaben sollen Klarheit schaffen und somit verhindern, dass Konflikte entstehen.
In Hotels gelten folgende Regeln:
• Die Zimmerpreise sind grundsätzlich frei gestaltbar und müssen in allen Zimmern gut sichtbar ausliegen oder aushängen.
• Das Hotel muss alle Leistungen einhalten, die dem Gast bei der Buchung zugesagt worden sind. Dies betrifft zum Beispiel die Punkte Entfernung zum Meer, Sicht, Klimaanlage, Fernseher, Internet, Frühstück, etc.
• Das Hotel darf eine Anzahlung von bis zu 25% des vereinbarten Mietpreises verlangen. Diese Anzahlung wird im Stornierungsfall erstattet, wenn dem Hotel spätestens 21 Tage vor Anreise die Stornierung mitgeteilt worden ist. Anderenfalls braucht das Hotel die Anzahlung nicht zu erstatten.
• Für den Fall, dass das Zimmer für eine kürzere Dauer belegt wird, als bei der Buchung vereinbart, muss das Hotel rechtzeitig informiert werden. Ansonsten dürfen dem Gast 50% des vereinbarten Mietpreises in Rechnung gestellt werden.
• Als Buchungsbestätigung muss innerhalb von drei Tagen ein Fax oder ein Email vom Hotel an den Gast gesandt werden. Sollte es keine schriftliche Buchungsbestätigung oder irgendeinen anderen Beleg über die Buchung geben, so bedeutet dies, dass die Buchung nur für einen Tag gilt und stillschweigend verlängert werden kann, sofern nicht einer –Kunde oder Hotel- die Vereinbarung beendet.
• Die Zimmer müssen am Abreisetag bis spätestens 12.00 Uhr geräumt sein. Für den Fall, dass es noch bis 18.00 Uhr belegt werden soll, darf das Hotel 50% des Zimmerpreises in Rechnung stellen.
• Wenn das Hotel aus irgendeinem Grund nicht das Zimmer bereitstellen kann, welches in der Buchung zugesagt worden ist, so ist es verpflichtet, eine gleichwertige Unterkunft mit der entsprechenden Ausstattung in mindestens der gleichen Preisklasse im selben Ort zur Verfügung zu stellen.
• Das Hotel trägt die Verantwortung nur für Wertgegenstände und Geld, die vom Gast abgegeben worden sind und für die ein entsprechender Beleg ausgestellt worden ist.
• Haustiere sind nur in Hotels erlaubt, in denen ein entsprechender Platz für diese vorgesehen ist. In jedem Fall bedarf es einer Abstimmung zwischen Hotel und Gast in Bezug auf das Thema Haustiere.
In Privatzimmern ist folgendes zu beachten:
• Die Zimmer müssen mit allen elektrischen Geräten ausgestattet sein, die auch in Privathaushalten vorhanden sind (Kühlschrank, Kochstelle, Küchengeräte, etc)
• Die Zimmer müssen ausreichend beleuchtet sein.
• Die Zimmer müssen sauber sein und Bettwäsche sowie Handtücher müssen zur Verfügung gestellt werden.
• Die Preise sind frei gestaltbar und müssen in den Zimmern ersichtlich sein.
Grundsätzlich weist die Vereinigung darauf hin, dass in Griechenland Ferienunterkünfte aller Art das Zeichen der griechischen Fremdenverkehrszentrale EOT tragen müssen.
Sollten Probleme in Bezug auf die Ferienunterkunft auftreten, stehen dem Feriengast folgende Behörden zur Seite:
- Die örtliche Touristenpolizei
- Die griechische Zentrale für Fremdenverkehr (info@gnto.gr)
- Das Generalsekretariat für Verbraucher (info@efpolis.gr)
- Die Verbrauchervereinigung EKPOIZO (katagelies@ekpizo.gr)
Toller Sender mi Maria: Radio-Korfu.de
Ein Kommentar
Kommentare sind geschlossen.
… ganz großes Kino – Danke ! Das sollte man im Hinterkopf haben.