Frist für Steuererklärung läuft ab: Jetzt noch schnell Geld zurückholen?

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Die Steuererklärung  – allein das Wort reicht oft schon, um ein nervöses Kribbeln auszulösen, irgendwo zwischen schlechtem Gewissen und innerer Kapitulation. Dabei steckt hinter dem bürokratischen Ballast manchmal eine überraschend einfache Möglichkeit, sich eine kleine Finanzspritze zu sichern. 

Vor allem dann, wenn der Kalender hartnäckig auf das Fristende zusteuert und die Steuerunterlagen noch tiefenentspannt im Schrank schlummern. Wer jetzt noch überlegt, ob sich die Mühe lohnt, sollte wissen: Ja, das tut sie. Und manchmal schneller als gedacht.

Wer muss überhaupt eine Steuererklärung abgeben?

Nicht jeder ist verpflichtet, dem Finanzamt jährlich seine Einkünfte zu präsentieren. Dennoch gibt es eine ganze Reihe von Konstellationen, die automatisch zur Abgabepflicht führen. Wer zum Beispiel die Steuerklassenkombination III/V oder IV mit Faktor nutzt, der steht in der Pflicht. 

Dasselbe gilt, wenn Lohnersatzleistungen wie Elterngeld oder Krankengeld bezogen wurden, und zwar ab einem Betrag von mehr als 410 Euro im Jahr. Auch mehrere parallele Arbeitsverhältnisse oder ein eingetragener Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte ziehen die Pflicht nach sich. Wer Kapitalerträge erzielt hat, für die keine Abgeltungsteuer einbehalten wurde, sollte ebenfalls die Formulare bereithalten. 

Und wer regelmäßig mit echtem Geld online Poker spielen und dabei Einnahmen erzielen sollte, muss ebenfalls genau hinschauen. In bestimmten Fällen kann das als gewerbliche Tätigkeit gewertet werden.

Doch auch wer gesetzlich nicht zur Abgabe verpflichtet ist, kann freiwillig einreichen und das kann sich auszahlen. Diese sogenannte Antragsveranlagung ist vor allem für Berufseinsteiger, Pendler mit hohen Fahrtkosten oder Familien mit Kindern interessant. 

Selbst bei geringem oder unregelmäßigem Einkommen lohnt sich der Blick auf mögliche Rückerstattungen. Besonders charmant: Der Rückblick darf bis zu vier Jahre in die Vergangenheit reichen. Für das Steuerjahr 2020 ist also noch bis Ende 2024 Zeit.

Diese Fristen gelten jetzt 

Wer zur Abgabe verpflichtet ist, sollte sich den 31. Juli rot im Kalender markieren. Das ist der offizielle Stichtag für alle, die ihre Erklärung ohne professionelle Hilfe abgeben. Wer einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beauftragt hat, genießt etwas mehr Spielraum. Hier verlängert sich die Frist automatisch bis zum 28. Februar des übernächsten Jahres – ein wertvoller Zeitpuffer, wenn sich die Belege einfach nicht finden lassen oder das Leben mal wieder dazwischenfunkt.

Doch was passiert, wenn die Frist einfach ignoriert wird? Dann wird es unangenehm. Verspätungszuschläge sind gesetzlich vorgeschrieben und werden mit mindestens 25 Euro pro angefangenem Monat fällig. Hinzu kommen mögliche Zinsen, falls eine Nachzahlung ins Haus steht. Wer den Ernst der Lage weiter unterschätzt, riskiert eine Schätzung durch das Finanzamt und die fällt selten zugunsten des Steuerpflichtigen aus. 

Auch ein Zwangsgeld ist denkbar, wenn es hart auf hart kommt. Wer aus triftigem Grund nicht fristgerecht abgeben kann, sollte frühzeitig eine Fristverlängerung beantragen. Krankheit oder außergewöhnliche Umstände werden in der Regel akzeptiert, doch der Antrag muss rechtzeitig eingehen.

Steuerlich noch schnell das Maximum rausholen

Kurz vor knapp wird aus Steueroptimierung oft Improvisation. Doch auch auf den letzten Metern lässt sich noch einiges herausholen. Der Klassiker unter den abzugsfähigen Posten: Werbungskosten. Zwar wird automatisch eine Pauschale von 1.230 Euro berücksichtigt, aber wer höhere Ausgaben hatte, sollte diese unbedingt nachweisen. Fahrtkosten zur Arbeit, beruflich genutzte Arbeitsmittel, Fortbildungen oder gar Umzugskosten bei einem Jobwechsel. All das zählt.

Hinzu kommen die Sonderausgaben. Dazu gehören Beiträge zur Kranken- oder Rentenversicherung genauso wie Spenden, Kirchensteuer oder Unterhaltsleistungen. Selbst Aufwendungen für ein berufsbegleitendes Studium können hier eine Rolle spielen. 

Bei den außergewöhnlichen Belastungen wird es medizinisch: Brillen, Zahnersatz, Kuren oder Pflegekosten können geltend gemacht werden, allerdings erst ab Überschreiten der sogenannten zumutbaren Eigenbelastung, die abhängig von Einkommen und Familienstand ist.

Nicht zu vergessen: die Homeoffice-Pauschale. Wer im vergangenen Jahr von zu Hause gearbeitet hat, kann bis zu 1.260 Euro geltend machen, auch ohne ein separates Arbeitszimmer. Und wer in den eigenen vier Wänden Handwerker beschäftigt oder Hilfe im Haushalt hatte, darf ebenfalls absetzen. 

20 Prozent der Lohnkosten können steuerlich berücksichtigt werden, sofern sie überwiesen wurden. Barzahlungen sind tabu. Kinderbetreuungskosten lassen sich schließlich zu zwei Dritteln absetzen, maximal 4.000 Euro pro Kind und Jahr.

Die passende Anlage finden

Kaum ist die Entscheidung gefallen, die Steuererklärung wirklich einzureichen, wartet schon die nächste Herausforderung: die richtige Anlage zu finden. Ganz ohne Formular geht es nicht. Der Mantelbogen (ESt 1A) bildet die Basis. Hier werden allgemeine Angaben wie Name, Adresse und Bankverbindung gemacht. 

Für Arbeitnehmer ist die Anlage N Pflicht. Wer Kinder hat, greift zur Anlage Kind. Versicherungen gehören in die Anlage Vorsorgeaufwand. Rentner nehmen die Anlage R, Kapitalanleger die Anlage KAP. Selbstständige, Gewerbetreibende oder Landwirte wählen S, G oder L, je nach Art der Einkünfte.

Allerdings müssen die Belege nicht direkt mitgeschickt werden. Das Finanzamt arbeitet inzwischen mit dem Prinzip der Belegvorhaltepflicht. Das heißt: Nur auf Nachfrage müssen Nachweise eingereicht werden. Dennoch sollten alle Belege sorgfältig gesammelt werden, um im Zweifel schnell reagieren zu können.

Wer die Erklärung digital abgeben möchte, nutzt ELSTER. Das offizielle Portal der Finanzverwaltung. Die Registrierung kann ein bis zwei Werktage dauern, da ein Aktivierungscode per Post verschickt wird. Also besser nicht auf den letzten Drücker beginnen.

Sonderfälle wie Glücksspielgewinne

Lotto gespielt und gewonnen? Dann darf gejubelt werden, steuerfrei. Denn Gewinne aus staatlich konzessionierten Glücksspielen müssen in der Regel nicht versteuert werden. Das betrifft etwa Lotterien, Sportwetten oder Online-Casinos mit deutscher Lizenz. Eine Angabe in der Steuererklärung ist in solchen Fällen überflüssig. Anders sieht es aus, wenn regelmäßig gespielt wird und Einnahmen aus Sponsoringverträgen oder Preisgeldern dazukommen. Dann kann das Finanzamt gewerbliche Einkünfte vermuten. Wer professionell Poker spielt und damit sein Einkommen bestreitet, muss also deutlich genauer hinschauen.

In allen anderen Fällen gilt: Gewinne dürfen behalten werden, das Finanzamt schaut nicht mit. Allerdings kann es sinnvoll sein, Quittungen oder Screenshots aufzubewahren, falls es später doch Rückfragen gibt.

Hilfe in letzter Minute

Es gibt zahlreiche Anlaufstellen, die helfen. Mal kostenlos, mal gegen Gebühr. Wer einen Steuerberater beauftragt, profitiert nicht nur von fachlicher Expertise, sondern auch von einer automatischen Fristverlängerung. Teuer kann es trotzdem werden, je nach Komplexität des Falls.

Günstiger und speziell auf Arbeitnehmer ausgerichtet sind Lohnsteuerhilfevereine. Die Mitgliedsgebühr ist überschaubar, die Beratung solide. Allerdings ausgeschlossen bei Selbständigkeit oder Vermietung.Digitale Helfer wie Lohnsteuer-kompakt, Smartsteuer oder WISO Steuer bieten intuitive Benutzeroberflächen, die durch die Erklärung führen. Sie sind einfacher als ELSTER und liefern oft konkrete Tipps, kosten aber zwischen 20 und 40 Euro. Wer gar nichts zahlen will, kann es mit ELSTER versuchen, allerdings ohne Komfort, ohne Tipps und ohne Rückfragen

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