„IKA“ – eine Krankenversicherung, die krank ist.

Idryma Kinonikon Asfaliseon

Das Idryma Kinonikon Asfaliseon, griechisch Ίδρυμα Κοινωνικών Ασφαλίσεων, abgekürzt IKA, ist der Träger der gesetzlichen Sozialversicherung für Arbeitnehmer in Griechenland. Die korrekte und vollständige Bezeichnung lautet inzwischen IKA-ETAM (griechisch Ιδρυμα Κοινωνικών Ασφαλίσεων – Ενιαίω Ταμείο Ασφάλισης Μισθωτών, dt. „Anstalt für Sozialversicherung – Einheitskasse für Lohnempfänger“).

Bedeutung

Das IKA wurde 1934 gegründet und ist heute die größte Versicherungsanstalt in Griechenland. Es gewährt Versicherungsschutz an ca. 6 Millionen direkt oder indirekt (über ihre Familienangehörigen) Versicherte und gewährt Renten an fast eine Million Bürger.

Das IKA versichert die Arbeitnehmer, die in Griechenland oder im Ausland bei einem in Griechenland ansässigen Arbeitgeber in einem abhängigen Arbeitsverhältnis stehen, aber auch diejenigen, die eine persönliche Arbeit aufgrund eines Werkvertrags im Haupt- oder Nebenberuf leisten, für die sie bei keinem anderen allgemeinen Versicherungsträger versichert sind. Außerdem sind durch das IKA auch verschiedene Personengruppen versichert, die keinen festen Arbeitgeber haben und deren Versicherung durch ihre Verbände oder ihre Versicherungsgenossenschaften erfolgt (Ladearbeiter, Zeitungsverkäufer, Schlachter usw.) oder Personengruppen, die von besonderen Vorschriften erfasst werden (private Krankenschwestern). Für Arbeitnehmer besteht eine gesetzliche Versicherungspflicht. Der Arbeitgeber hat die Beiträge an den Versicherungsträger abzuführen.

Leistungen

In der Krankenversicherung wird Versicherungsschutz grundsätzlich durch Gewährung von Sachleistungen, das heißt durch Behandlung in öffentlichen Krankenhäusern, privaten Vertragskliniken und Krankenhäusern des IKA-ETAM in Anspruch genommen werden. In städtischen Gebieten können die Versicherten ihren Hausarzt aus einer Liste auswählen, in ländlichen Gebieten dagegen gibt es keine freie Arztwahl; der Versicherte hat den örtlich zuständigen Arzt des Versicherungsträgers aufzusuchen.

Die Behandlung ist kostenfrei. Dies gilt auch für zahnärztliche Behandlungen sowie Untersuchungen in den Laboren des IKA. Das IKA übernimmt auch die Kosten für Prothesen, medizinische Hilfsmittel wie Herzschrittmacher, Hörgeräte, Rollstühle und Kontaktlinsen, wenn die Notwendigkeit durch ein medizinisches Gutachten des behandelnden Arztes belegt ist. Nur bei verschreibungspflichtigen Medikamenten müssen Patienten 25 % des Preises zuzahlen (*)

Im Krankheitsfall wird je nach Versicherungsdauer auch Krankengeld für bis zu zwei Jahre bezahlt. Weitere von IKA-ETAM gewährte Leistungen sind Geburtsbeihilfen, Mutterschaftsgeld, Invaliditätsrenten, Altersrenten, Hinterbliebenenrenten, Verletztengeld bei Unfällen. Für die Arbeitslosenversicherung und Kindergeld ist dagegen nicht das IKA, sondern die Arbeitsverwaltung OAED zuständig.

Finanzlage

Das IKA leidet unter chronischer Finanznot. Im Jahr 2009 musste es mit 2.6 Milliarden Euro vom Staat unterstützt werden. Presseberichte, die das IKA als „schwarzes Loch“ bezeichnen, dessen Zusammenbruch bevorstehe, werden jedoch dementiert.

Als eine der Ursachen der desolaten Finanzlage wird eine Vielzahl von Rentenbetrügereien angesehen, die 2011 aufgedeckt wurden: Nachdem aufgefallen war, dass Renten an über 9000 Rentner im Alter von über 100 Jahren überwiesen werden, mussten sich alle Rentner zur persönlichen Identifizierung melden. Hierdurch wurde aufgedeckt, dass 63.500 – teilweise schon lange – verstorben waren und in den letzten 10 Jahren etwa 7 bis 8 Milliarden Euro an Angehörige der Verstorbenen bezahlt worden waren. Ferner erlitten die griechischen Rentenkassen starke Verluste durch den zur Bewältigung der Finanzkrise durchgeführten Schuldenschnitt, da sie etwa 8 Milliarden Euro Beitragsgelder in griechischen Staatsanleihen angelegt hatten. Wegen der Finanzkrise hat der griechische Staat zudem die Zuschüsse an die Krankenhäuser und Versicherungskassen eingefroren.

Mittlerweile sind unbezahlte Rechnungen von rund zwei Milliarden Euro aufgelaufen, so dass Lieferanten die staatlichen Kliniken zwischenzeitlich nur noch gegen Vorkasse beliefern und Apotheken Arzneimittel nur gegen Barzahlung abgeben. (Auszug aus Wikipedia).

Krankheitsbild und Praxis heute

Wöchentlich führt die IKA Kontrollen durch, ob Arbeitnehmer auch versichert sind. So auch letzte Woche wieder in Paleochora. Besonders schwer erwischte es eine Kantina. Der Besitzer, nennen wir ihn mal Manolis, sowie sein alter Vater, die Mutter und Schwester waren nicht krankenversichert (Manolis: „Was soll ich mit einer Krankenversicherung, die ich mir nicht leisten kann und die sowieso nicht zahlt?“). Für vier nicht angemeldete Arbeitnehmer wurde eine Strafe von 40.000€ ausgesetzt. Zahlbar in wenigen Wochen. Sonst wird die Kantina geschlossen.

Manolis macht diese Krankenversicherung krank. Sie ist schon lebensbedrohlich für Ihn. Entzieht sie ihm doch seine Lebensgrundlage. Die Strafe steht auch in keinem Verhältnis zu den Einnahmen der Kantina. Manche im Ort erinnert das an die Willkür in der Zeit der Militärdiktatur. Bleibt abzuwarten, wie sich die Kreter hier  gegen ihren Staat zur Wehr setzen. In vielen Orten hatten IKA-Mitarbeiter schon den Pistolenlauf vor der Nase.


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Unser Musiktipp: „Freiheit oder Tod“.

(*) Soweit zu dem, was Wikipedia so schreibt. Die Realitaet sieht allerdings wie folgt aus: Zahnersatz, Prothesen, Hörgeräte, Rollstühle und Kontaktlinsen werden schon lange nicht mehr bezahlt – nicht mal mehr bezuschusst – und zwar auch nicht, wenn die Notwendigkeit durch ein medizinisches Gutachten des behandelnden Arztes belegt ist.
Auch bei verschreibungspflichtigen Medikamenten müssen Patienten weit mehr als 25 % des Preises – naemlich 100% – zahlen, da sich die Apotheker weigern, das Rezept mit der IKA abzurechnen. Begründung im O-Ton: „die zahlen eh nicht, und wenn überhaupt, dann erst in 2-3 Jahren! Du zahlst jetzt und schaust dann selbst, wie du dein Geld von der IKA zurück bekommst! Hier: deine Quittung!“

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