Es tut sich was in Hellas: ein neuer Gesetzentwurf zur Online-Versteigerung von Strandnutzungskonzessionen liegt pünktlich zu Saisonbeginn auf dem Verhandlungs- und Entscheidungstisch des griechischen Parlaments.
Gemäß der Information der „Greek Travel Pages“ können Interessenten, die sich mit ihrem Gewerbe an Küsten-, Strand- oder Flussufern ansiedeln möchten, nun online dafür bieten – entsprechend einem Gesetzesentwurf, der dem Parlament eingereicht wurde. Hierdurch soll eine maximale Bieter-Teilnahme sowie höchstmögliche Transparenz in der Leasing- und Lizenzvergabe gewährleistet werden.
Diese Neuordnung sieht auch eine Verkürzung der Leasingzeit von fünf auf drei Jahre vor, um sicherzustellen, dass „es genügend Zeit für eine ausreichende Investitionsrentabilität zugunsten des Konzessionärs gibt .
(Anm.d.Red: Hört sich seltsam an, ist es offensichtlich auch, aber na gut. Wenn nur drei Jahre Zeit sind, dann wird man sicher nachhaltig und langfristig in billigste Materialien für seine Strandbar o.ä. investieren. Soviel Zeit zum Zocken hat man ja nicht.).
Im Rahmen des Gesetzesentwurfs wird es nun nach einer gemeinsamen Ministerialentscheidung möglich sein, Nutzungsrechte für See-, Strand- oder Flussgebiete zu vergeben, mit Ausnahme von öffentlichen Körperschaften und Schutzgebieten.
Die Strände Griechenlands sind Besitz des Staates. Das Recht der Vermietung von Strandliegen etwa wird jedoch bisher der jeweiligen Gemeinde übertragen. Diese entrichten 20 Prozent der daraus erwirtschafteten Einnahmen an den Staat.
Darüber hinaus können Küsten- und Strandlizenzen, die den Gemeinden für touristische Einrichtungen wie Wassersport und Freizeitaktivitäten, Bestuhlung, Sonnenliegen und -schirme dienen, auch an Dritte weitervermietet werden.
Nicht zuletzt werden auch Hotelbetriebe, Campingplätze, Erholungszentren und Segelclubs, die vom Generalsekretariat des Sports betreut werden, die dreijährige Nutzung von Küsten-, Strand- oder Flussufer erlaubt bekommen, ohne dass sie an der Bietung teilnehmen müssen – dies allerdings zu einem festgesetzten Betrag.
Last Update 24.05.2017
Die Gemeinden haben nicht mehr das Recht, die Strandabschnitte zu verpachten. Das übernimmt jetzt eine übergeordnete staatliche Behörde. Die oben erwähnte Kantina Limnaki hat wider Erwarten immer noch nicht auf.
Gäste stehen hier vor verschlossenen Türen, während der Staat Steuereinnahmen erwartet. Realer Tourismus und griechische Tourismuspolitik stimmen hier irgendwie nicht überein.