Verkehrskontrollen und neue Camper-Gesetze.

Im Rahmen gezielter Maßnahmen und Aktivitäten zur Verhütung von Verkehrsunfällen und zur Gewährleistung der sicheren Fortbewegung von Fahrzeugen und Bürgern wurden zwischen dem 15. und 21. Juni in der Region Kreta Verkehrskontrollen durchgeführt.

Ziel der Kontrollen ist es, die Verkehrssicherheit für die Bürger zu erhöhen.

Konkret wurden Inspektionsteams gebildet und umfangreiche Verkehrskontrollen an Fahrzeugen in verschiedenen Gebieten Kretas durchgeführt, wobei insgesamt 11.396 Fahrzeuge kontrolliert und 3.263 Verstöße bestätigt wurden, und zwar wie folgt:

Geschwindigkeitsüberschreitung345
Kein Schutzhelm verwenden233
Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes191
Führerscheinentzug169
Fahren unter Alkoholeinfluss 92
Handynutzung 79
Bewegung in die entgegengesetzte Richtung 96
Unerlaubtes Überholen 56
Illegale Manöver 98
Rotlichtverstoß 23
Unversichert 33
TÜV-Verstöße 54
Gegenverkehr in einer Einbahnstraße 22
Keine Verwendung von Kindersitzen 6
Andere Verstöße 1.766

Besonderer Wert wurde auf die Kontrolle des Fahrens unter Alkoholeinfluss mittels Atemalkoholmessgeräten gelegt.

Aber damit noch nicht genug! 

Es gibt nämlich noch mehr Kontrollen, die durchaus ebenfalls mit dem Thema Verkehr zu tun haben: das Parken wird kontrolliert! In Paleochora hat das seit neuestem einen gewissen Charme, hat man doch die Hauptstraße ins Dorf sowie die jeweiligen Parallelstraßen in Form von betonierten Blumenkästen „verkehrsbeunruhigt“ – an´s Parken ist hier kaum noch zu denken, es sei denn, man ist mit dem Moped unterwegs. Auch an der ab 18h verkehrsberuhigten Strandpromenade an der westlichen Seite der Halbinsel (Steinstrand) werden nach ebendieser Uhrzeit konsequent und unverhandelbar Knöllchen verteilt – und die haben es meist in sich.

Da mag sich der geneigte Kreta-Kenner doch lässig zurücklehnen und sagen: ist ja kein Problem, wenn man das in 10 Tagen nach Ausstellung des Knöllchens bezahlt, zahlt man ja nur die Hälfte!

Hmpf! Weit gefehlt! Bei allen gesetzlichen Neuregelungen hat man sich auch dazu entschlossen, einige Regelungen einfach abzuschaffen. Und die „zahle-gleich-spar-die-Hälfte“-Regelung fällt leider unter ebendiese. Pech gehabt!

Neue gesetzliche Regelungen für Wohnmobile.

Tja, und nun geht es auch den Wohnmobilisten an den Kragen, denn auch hier gibt es seit Anfang Juni 2025 Neuerungen bzgl. des Parkens und Campens – mit entsprechenden (monetären u.a.) Sanktionen bei Nichteinhaltung.

Entsetzen geht um in der WoMo-Community, denn mit „wir fahren halt einfach mal los und stellen uns dann da hin, wo es besonders schön ist“ ist es nun vorbei. Das neue Gesetz Nummer 5170/2025 soll vor allem Natur und Altertümer schützen, die Waldbrandgefahr reduzieren und lässt sich wie folgt zusammenfassen:

  • Camper dürfen nun nicht mehr an Stränden und Küstenstreifen parken
  • auch das Parken an archäologischen Stätten und am/im Wald ist verboten
  • es ist Wohnmobilisten verboten, länger als 24h in Wohngebieten zu parken (Ausnahme: der Parkplatz ist entweder explizit zum Campen ausgewiesen, oder es handelt sich um einen offiziellen Campingplatz)
  • bei Nichtbeachtung drohen Bußgelder bis zu € 3000 und im Extremfall sogar bis zu 3 Monate Haft!

Die Neuregelung betrifft im Übrigen auch private Grundstücksbesitzer – sie dürfen nunmehr höchstens ein Wohnmobil auf ihrem Gelände beherbergen.

Ist aber alles nicht wirklich neu, denn Wildcampen ist in Griechenland eigentlich schon seit sehr vielen Jahren verboten. Neu ist, dass seit Anfang Juni 2025 das alles auch sehr akribisch und genau kontrolliert wird!

Warum wir das gut finden und welche Auswirkungen das (hoffentlich) hat, lest Ihr bald hier.

Quellen: „Ekathimerini“, ADAC, Kafenion

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