Ein Streik des Personals an Bord eines Fluges kann dazu führen, dass Ihr Flug gestrichen wird oder sich zumindest stark verspätet. Im schlimmsten Fall verpassen Sie sogar einen Anschlussflug oder müssen Ihre gesamten Urlaubspläne umwerfen. Daher fragen sich viele betroffene Fluggäste, ob es auch bei einem Pilotenstreik eine Entschädigung gibt. Allerdings gibt es immer wieder Unklarheiten darüber, was man genau erstattet bekommt, wie man seine Entschädigung beantragt und wer überhaupt Ziel des Anspruchs ist. Mit einigen dieser Fragen räumen wir heute auf.
Kann ich eine Entschädigung verlangen, wenn die Piloten streiken?
Ja. Zwar gibt es kein ausdrückliche Gesetz, das eine Fluggesellschaft verpflichtet, während eines Streiks eine Entschädigung anzubieten. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass Fluggäste in Europa Anspruch auf Entschädigung haben, wenn ihr Anschlussflug aufgrund eines Streiks des Kabinenpersonals gestrichen wurde. Außerdem können Fluggäste nach EU-Recht eine finanzielle Entschädigung von einer Fluggesellschaft verlangen, wenn Flüge verspätet sind oder annulliert wurden und sie mit mehr als drei Stunden Verspätung an ihrem Zielort ankommen.
Dass diese Richtlinie sich fast lückenlos auf Streikfälle innerhalb des Personals der Airline anwenden lässt, hat der EuGH in mehreren Entscheidungen bestätigt. Demnach gehören auch Pilotenstreiks zu den Fällen, in denen Passagiere sowohl Anspruch auf Ersatzbeförderung als möglicherweise auch Anspruch auf eine Erstattung nach der europäischen Fluggastrichtlinie haben.
Bedingungen für die Anwendung der EU-Verordnung 261/2004
Es ist wichtig, die Voraussetzungen für eine Entschädigung gemäß der EU-Verordnung 261/2004 zu erfüllen, die besagt, dass Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben, wenn die folgenden drei Bedingungen erfüllt sind:
- Ihr Flug wurde annulliert oder verspätet sich um mehr als drei Stunden
- Der Flug startet oder landet an einem Flughafen in der EU
- Die Verspätung oder Annullierung war auf einen Streik der Beschäftigten der Fluggesellschaft zurückzuführen
- Sie haben die Annullierung oder Verspätung nicht verursacht oder dazu beigetragen
Wenn eine dieser Bedingungen nicht erfüllt ist, haben Sie während eines Streiks keinen Anspruch auf Entschädigung durch eine Fluggesellschaft in Europa. In den meisten anderen Fällen haben Sie hingegen gute Chancen auf eine pauschale Zahlung in Höhe von 250 € bis 600 €.
Entschädigung beantragen über Flightright
Wenn Sie sich nicht zutrauen, ihre Entschädigung selbst zu beantragen, kann es sich lohnen, einen Dienst wie Flightright in Anspruch zu nehmen, der Fluggästen hilft, Entschädigungen zu finden und einzufordern. Flightright vermittelt zwischen Fluggästen und Fluggesellschaften, um sicherzustellen, dass diejenigen, die von Flugannullierungen oder Verspätungen betroffen sind, eine angemessene Entschädigung von den Fluggesellschaften erhalten.
Darüber hinaus machen sie Entschädigungsansprüche für ihre Kunden bei verpassten Anschlüssen, verlorenem Gepäck, Flugverspätungen oder -annullierungen geltend. Ihre Erfolgsquote ist mit 80 % der Fälle, in denen sie von den Fluggesellschaften eine Entschädigung erhalten, ebenfalls sehr hoch.
Zusammenfassung Ihrer Rechte bei Pilotenstreiks
Wenn Sie mit einer EU-Fluggesellschaft reisen und aufgrund eines Pilotenstreiks eine Verspätung erleiden, erkundigen Sie sich bei der Fluggesellschaft nach Entschädigungen. In Europa müssen Flüge, die wegen eines Pilotenstreiks gestrichen werden, innerhalb einer Woche nachgeholt werden, oder die Passagiere erhalten ihr Geld zurück. Bestehen Sie auf Ihrem Recht!