Griechenland: Steuerschulden? Gib Dein Haus!

Zuerst erschienen am 04.10.2013 im Griechenland-Blog.

Eine neue gesetzliche Regelung in Griechenland sieht die Begleichung von Schulden an den Fiskus durch die Abtretung von Immobilien vor.

Das griechische Finanzministerium schreitet zu einer neuen gesetzlichen Regelung für die Steuerpflichtigen, die fällige Schulden an den Fiskus haben, diese jedoch nicht zu begleichen vermögen. In diesem Fall können die Schuldner – auch um nicht zuletzt ihrer Inhaftierung zu entgehen – ihre Immobilien an den Fiskus abtreten!

Die in Rede stehende Regelung kommt keinesfalls zufällig, da die kontinuierlich zunehmende Anzahl der Steuerpflichtigen, die ihre fälligen Verbindlichkeiten an den Fiskus schon jetzt definitiv nicht zu begleichen vermögen, spätestens mit dem Inkrafttreten der Bestimmungen der sogenannten Steuerreform ab 2014 unweigerlich explosive Dimensionen annehmen wird.

“Überzahlungen” werden nicht erstattet!
Wie in der gesetzlichen Regelung vorgesehen ist, die in den kommenden Tagen dem griechischen Parlament zur Debatte und Ratifizierung vorgelegt werden soll, haben die Bürger, die ihre Schulden an das Finanzamt nicht in bar zu begleichen vermögen, konkret die beiden nachstehenden Möglichkeiten:

Sie übereignen das vollumfängliche Eigentum an der Immobilie an einen Dritten, bei gleichzeitiger teilweiser oder vollständiger Abtretung der Forderung aus der Entrichtung des Kaufpreises an den griechischen Fiskus. Auf diese Weise gehen die Schulden auf den neuen Eigentümer über, der auch der ausschließlich Verantwortliche für die Begleichung der Schulden des Vorbesitzers an den Fiskus sein wird.

Sie treten an den griechischen Fiskus das vollumfängliche Eigentum an einer Immobilie im wenigstens selben Wert mit dem Betrag der (damit) beglichenen Steuer. Wenn allerdings die Immobilie in ihrem Wert die Gesamtschuld übersteigt, wird der überzählige Betrag NICHT erstattet.

Zusätzlich sieht die Ministerialregelung eine Geldstrafe von 5.000 Euro je Fall zu Lasten von Notaren und Dienststellenleitern von Grundbuchämtern vor, falls sie zur Unterzeichnung von Verträgen über die Übereignung von Immobilien schreiten, Titel umschreiben usw., deren Eigentümer nicht die Einheitliche Immobiliensteuer 2014 entrichtet haben.

Trotz allem können die Notare die Übereignungsverträge eines Eigentümers mit fälligen Schulden nur dann regulär abschließen, wenn sie innerhalb von 72 Stunden ab der Unterzeichnung des Vertrags den an den Staat geschuldeten Betrag selbst entrichten.

(Quelle: To Pontiki)

Mehr Interessantes hier im Griechenland-Blog.gr


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2 Kommentare

  1. Wow, und wie will der Staat die Immobilien finanzieren?
    Bin mal gespannt, was da hinter verschlossenen Türen tatsächlich gehandelt wird.
    Dann muss man jetzt sehr gut aufpassen, wenn man Immos in Griechenland kaufen will.
    LG Elena, die bereits auf Kreta wohnt.

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