Griechische Immobilieneigentümer, die ihre Häuser über Airbnb oder andere Sharing-Plattformen vermieten, müssen ab sofort innerhalb eines Monats alle Mietaktivitäten online auf einem elektronischen Portal registrieren, das von der unabhängigen griechischen Behörde für öffentliche Einnahmen (AADE – ΑΑΔΕ – Ανεξάρτητη Αρχή Δημοσίων Εσόδων) eingerichtet wurde.
Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, wird mit Bußgeldern von bis zu 5.000 Euro bestraft – so die heutige chaniapost.eu.
Besagte Online-Plattform soll die Einhaltung von Steuerzahlungen und den Verbraucherschutz sicherstellen. Die Vermieter müssen ihren Jahresverdienst aus der kurzfristigen Immobilien-Vermietung im Jahr 2017 im Steuererklärungsformular 2018 unter dem ihnen vergebenen Code deklarieren und werden für jede Transaktion mit einem progressiven Satz von 15-45 (!!!) Prozent besteuert.
Das Wirtschafts- und Finanzministerium gab desweiteren bekannt, dass – wie auch schon in den letzten Jahren – Steuerfahnder inkognito (soll heißen: „getarnt“ als Touristen) ermitteln werden, um illegal genutzte (also vermietete) Immobilien aufzuspüren.
Die Staffelung der Besteuerung für die aus der kurzfristigen Vermietung erzielten Einkommen liest sich wie folgt:
- bis zu 12.000 Euro Einkommen werden Steuern in Höhe von 15% erhoben
- Einkommen von 12.001 bis 35.000 Euro werden mit 35% besteuert
- Einkommen über 35.000 Euro unterliegen einer Steuerlast von stolzen 45%
Für diejenigen, die nebenbei noch zusätzliche Dienstleistungen anbieten, werden diese als Einkommen aus Geschäftstätigkeit gewertet und wie folgt besteuert:
- Verdienste bis zu 20.000 Euro mit 22%
- zwischen 20.001 und 30.000 Euro werden 29% fällig
- für Einnahmen zwischen 30.001 und 40.000 Euro 37% und
- für Verdienste 40.000 Euro sind es 45%
Wie sich diese ganze Airbnb-Geschichte bereits auf die allgemeine Wohnsituation bzw. Wohnungsnot auf Kreta und auch in Paleochora auswirkt, könnt Ihr hier lesen.
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