Nützliches für den Urlaub – Reiserecht.

Wem wäre das nicht schon mal passiert?

Man bereitet sich voller Vorfreude auf den anstehenden und wohlverdienten Urlaub vor, organisiert Blumengießer, Hundegassigeher, Katzenkuschler, Volierenausmister und Briefkastenleerer, testet die Urlaubsgarderobe auf Passfähigkeit, leiht sich von allen möglichen Freunden die besten Schmöker aus, packt Kniffel, Backgammon und Mau-Mau-Utensilien ein, läßt sich bezüglich des dem eigenen Hauttypen (und dem der jeweiligen Mitreisenden) entsprechenden Sonnenschutzfaktors beraten und sich womöglich auch noch alle möglichen After-Sun-Produkte für Haut und Haare aufschwatzen (was die Urlaubskasse dann schon wieder schmälert….) und fühlt sich nach dem ultimativen, gefühlten 38-sten „Double-Check“ der Kofferinhalte bestens für die Abreise an´s Traumziel (Kreta?) gewappnet.

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Endlich Urlaub in Griechenland

Auf geht´s zum Flughafen, schön mit zeitlichem Vorlauf, da man ja nicht wegen eines doofen Plattens, eines Staus oder sonstiger Pannen zu spät zum Abflug erscheinen will. Lieber noch´n (überteuertes) Käffchen am Flughafen, als hetzen. Der Urlaub beginnt, sobald die Haustür hinter einem in´s Schloss gefallen ist – jawollo!

Wären da nicht noch so ein paar Unwägbarkeiten, die irgendwie von höherer Stelle gelenkt erscheinen, immer fürchterlich ungerecht sind und einem immer wieder die Frage aufdrängen: „warum ICH????“

Zu spät nach Kreta?

Die Rede ist von Flugverspätungen, Flugausfällen, Gepäckstückverlusten und sonstigen „Schikanen“, wie z.B., dass man trotz pünktlichen Erscheinens am Check-In, der Vollständigkeit aller Reiseunterlagen und sonstigen (eigentlich) perfekten Voraussetzungen einfach nicht mitfliegen darf (Stichwort: Überbuchung….).

Jeder dieser Sachverhalte ist an sich schon mehr als ärgerlich – ganz zu schweigen von einer etwaigen Kombination des Einen mit dem Anderen. Da kommt dann ganz spontan erst mal gar keine Urlaubsfreude mehr auf….

Nun gut, „Shit happens“ und sowas kann jedem zu jeder Zeit mal passieren – in über 99% der Fälle ist da auch sicher kein böser Wille dahinter, sondern einfach ein schlechtes Karma, kein Glück oder gar Pech – kann halt passieren und fast jeden erwischt es halt mal. Aber muss man sich einfach in sein Schicksal fügen, den Drops lutschen und einfach hoffen, dass der Urlaub dann doch irgendwann „richtig“ losgeht? Vorzugsweise am ausgewählten Zielort mit dem eigenen Gepäck – und das noch vor Ablauf der Urlaubszeit?

Jetzt erst Recht!

Es gibt nämlich ein europäisches Reiserecht – und auch ein internationales, das so ziemlich alle Länder auch unterzeichnet haben. Und das sieht durchaus Entschädigungen monetärer Art für o.g. (und andere) „Schadens-“ und „Urlaubsverzögerungsfälle“ und Flugausfälle vor.

„Flug annulliert, was tun, damit ich eine Entschädigung bekomme?“.

Ganz einfach, wir haben die Antwort:  AirHelp hilft dir dabei und nimmt dir den Großteil der Arbeit bei Flugausfall ab. 

Nur 2% der Reisenden holen sich Ihre Entschädigung für annullierte Flüge bei der Fluggesellschaft zurück. Damit sparen die Airlines für annullierte Flüge bares Geld, denn eine Flugannulierungs-Entschädigung kann in einer Höhe von bis zu 600 € ausfallen, wenn du die richtigen Schritte einleitest. 

Auf nach Kreta – und zwar egal zu welcher Jahreszeit!