Osterzeit = Reisezeit = „Knöllchen“zeit?

busgeldOsterzeit ist Urlaubs- und Reisezeit – und wir sind aktuell mittendrin! Deswegen Vorsicht: Wer mit dem Auto im europäischen Ausland unterwegs ist, sollte sich strikt an die Verkehrsvorschriften des Gastlandes halten. Denn schon relativ harmlose Delikte werden in vielen Ländern mit wesentlich höheren Strafen als in Deutschland geahndet- und die sind ja schon recht saftig!

Hinzu kommt, dass ab dem 1. Oktober 2010 nichtbezahlte Bußgelder aus sämtlichen 26 EU-Ländern in Deutschland vollstreckt werden, was bisher nur bei österreichischen Bußgeldern möglich ist. Davon könnten unter Umständen auch bereits Geldbußen von der Urlaubsreise betroffen sein.

Für alle, die auch dieses Jahr wieder mit dem Auto nach Griechenland oder sogar Kreta kommen wollen, hier einige nützliche Informationen:
Zahlreiche Länder wie Österreich, Ungarn, Italien oder Griechenland haben keine festen Bußgeldsätze für einzelne Verstöße – hier hat die „Polizei vor Ort einen entsprechenden Ermessensspielraum“ (aha, so heißt das also…!) oder es werden zunächst nur Mindestbußen verhängt – wohlgemerkt: zunächst. Das dicke Ende wird dann nicht lange auf sich warten lassen…

In solchen Ländern lohnt es sich aber, Knöllchen sofort zu bezahlen. So können sich in Griechenland die ohnehin schon hohen Bußgelder verdoppeln, wenn sie nicht innerhalb von zehn Tagen bezahlt werden – ein Überholverstoß kostet dann schnell mal 700 Euro.
Anmerkung der Redaktion: „die ohnehin schon hohen Bußgelder“ werden aber auch gerne mal um 50% „Skonto“ bei Sofortzahlung reduziert, was dem gewohnt pragmatischen Ansatz griechischer Staatsdiener entspringt: was er hat, hat er!

Besonders rigide geht auch Italien zu Werke: Bei einer Blutalkoholkonzentration (BAK) des Fahrers von „mindestens 1,5 Promille“ wird das Fahrzeug sichergestellt und, sofern der Eigentümer selbst am Steuer saß, zwangsversteigert und enteignet. Jaa, der Italiener als solcher fackelt da nicht lange. Auch hier gilt: was er hat, hat er!
Zudem scheinen nun auch die Nachtarbeitszuschläge im italienischen öffentlichen Dienst auf die Verkehrssünder umgelegt zu werden. Denn dort werden seit kurzem für bestimmte Verstöße wie Geschwindigkeitsüberschreitungen nachts zwischen 22 und 7 Uhr um ein Drittel höhere Beträge als tagsüber erhoben.

Was Verkehrsvergehen im Ausland kosten können, hat der ADAC in einer übersichtlichen Tabelle zusammengestellt.
Der Radio-Kreta Tipp: unbedingt vor Reiseantritt mal reinschauen!

Kaló taxídi!

Quelle: Süddeutsche Zeitung