Eine Meldung, die sicher einigen Mietwagenverleihern und Taxiunternehmern das Herzchen etwas fröhlicher hüpfen lässt, nachdem ein dicker fetter Stein von ebendiesem gefallen ist. Denn mit einer neuen Regelung werden in Griechenland die im Tourismusbereich oft mit angemieteten Fahrzeugen durchgeführten Personentransfers zum Teil erheblich teurer.
Die Anmietung oft von Reisebüros und Hotels eingesetzter und für die private Personenbeförderung zugelassener Fahrzeuge hat in Griechenland fortan für wenigstens drei Stunden und mindestens 180 Euro oder in speziellen Fällen für minimal 80 Euro je halbe Stunde zu erfolgen.
Laut der Leitung des Panhellenischen Verbands der Taxibesitzer und -fahrer (POEIATA) wird mit dem im Regierungsanzeiger (FEK) publizierten Ministerialbeschluss der größte Teil der sich aus dem Gesetz N. 4530/2018 ableitenden Ministerialbeschlüsse vollendet.
Griechenlands Taxi-Verband lobt „standhafte“ Minister
Seitens des Verbands vertritt man folgende Haltung: „sowohl der Minister für Transportwesen, Christos Spirtzis, als auch die ehemalige Tourismus-Ministerin Elena Kountoura blieben dem sich auf den gesetzlichen Rahmen der Personenbeförderung beziehenden Gleichberechtigungsschema treu. Trotz des auf sie ausgeübten unerträglichen Drucks von der Tourismus-Industrie brachten sie es fertig, das monströse Gesetz der Minister Chatzidakis und Kefalogianni in einen modernen und mit den europäischen Verordnungen in Einklang stehenden Rahmen umzuwandeln“.
Fortan muss für jedes für die private Personenbeförderung zugelassener Fahrzeuge, das eine Personenbeförderung ausübt, obligatorisch ein (mindestens) dreistündiger Mietvertrag mit dem Kunden existieren, der nicht mit weniger als 180 Euro in Rechnung gestellt werden kann. Die entsprechende obligatorische (Mindest-) Vertragsdauer für die griechischen Inselregionen (außer Kreta und Euböa) beträgt eine halbe Stunde, bei einer Berechnung von minimal 80 Euro.
Zur Erklärung sei angemerkt, dass im touristischen Bereich häufig diverse Transfers einschließende Leistungen ausgelobt werden, für deren Verwirklichung die Anbieter sich aus Kostengründen nicht selten bedarfsnah angemieteter Personenwagen (oft Kleinbusse) bedienen und somit den Taxifahrern „ins Handwerk pfuschten“, sprich letztere um zumindest theoretisch potentielle Fahrgäste brachten. Infolge der neuen „marktregulierenden“ Bestimmungen wird diese Praxis sich dagegen nun in etlichen Fällen nicht mehr rechnen.
Auch gegen „Shuttleservice mit privatem PKW“ gehen die Taxiunternehmen manchmal brutal vor. Eingeschlagene Autoscheiben sind keine Seltenheit. Monopole müssen halt verteidigt werden.
Quelle: dimokratianews.gr
Darüber und über andere illegale Vermietungen und Dienstleistungen haben wir auch schon mal berichtet….