Jeder kennt es – keine Reisebuchung, ohne dass man an irgendeiner Stelle angeboten bekommt, eine Reiseversicherung abzuschließen. Doch wie immer beim Thema Versicherungen, wissen nur die wenigsten Kunden, welche Policen sie wirklich benötigen und schließen deshalb entweder gar keine oder zu viele Versicherungen ab. Dabei gibt es häufig auch Geld zurück oder eine Entschädigung, selbst wenn Sie gar keine Reiseversicherung abschließen, und zwar über die Fluggesellschaft oder das Reisebüro. Dieser Artikel zeigt Ihnen, welche Versicherungen Ihnen wirklich etwas bringen und welche anderen Rechte Sie nutzen können, um Ihr Geld zurückzuerhalten, wenn Sie aufgrund einer annullierten Reise festsitzen. Außerdem zeigen wir Ihnen, wie das Unternehmen Flugrecht Ihnen auch zu Ihrem Geld verhelfen kann, wenn Sie keine Reiseversicherung abgeschlossen haben.
Wann braucht man wirklich eine Reiseversicherung?
Die angebotenen Zusatzversicherungen, die man im Rahmen der Buchung abschließen kann, sind meistens unnötig. Was Reisende aber immer haben sollten, ist eine Reisekrankenversicherung. Informieren Sie sich am besten vorab beim Kundenservice Ihrer Krankenversicherung, wie lange und in welchen Ländern Sie abgedeckt sind und ob Sie eine zusätzliche Versicherung, beispielsweise für internationale Reisen benötigen.
Eine Reiserücktrittsversicherung kann hilfreich sein, wenn Sie eine große Reise antreten oder diese weit im Voraus gebucht haben. Sie kann auch sehr hilfreich sein, wenn Sie mit kleinen Kindern reisen, da bei Familien häufiger kurzfristige Veränderungen eintreten können als bei Paaren oder Einzelreisenden.
Eine Reisegepäckversicherung ist in den meisten Fällen nicht notwendig, könnte aber dennoch sinnvoll sein. Insbesondere, wenn Sie mit besonders wertvollen Gegenständen oder in eine besonders berüchtigte Umgebung reisen.
Wer einen Mietwagen ausleiht, sollte immer die Vollkasko-Option wählen. Als Ergänzung zu Ihrer eigenen Autoversicherung empfiehlt es sich mitunter eine Mallorca-Police abzuschließen, welche die Deckungssumme Ihres Fahrzeugs im Ausland erhöht.
Entschädigungen bei Flugreisen auch ohne Versicherung
Wenn Sie ein Flugreisender innerhalb der EU sind und Ihnen die Beförderung aufgrund von Überbuchung oder aus anderen Gründen verweigert wurde, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Rückerstattung Ihres Ticketpreises und eine Entschädigung für Ihre Unannehmlichkeiten. Einige Fluggesellschaften bieten einen Wechsel der Mahlzeiten während des Fluges oder eine vollständige Rückerstattung des Ticketpreises an. Das ist aber bei Weitem nicht alles, was Sie bekommen können.
Wenn Ihr Flug mehr als drei Stunden Verspätung hat und keine höhere Gewalt im Spiel ist, gibt es obendrein eine Entschädigung von bis zu 600 Euro nach europäischem Recht. Wenn Ihr Flug mehr als drei Stunden Verspätung hat und Sie die Nacht an einem Zwischenstopp verbringen müssen, werden ein Hotelzimmer und eine Mahlzeit für den nächsten Tag bereitgestellt. All diese Leistungen erhalten Sie völlig unabhängig von einer vorhandenen Reiseversicherung.
Entschädigung für Flüge in ganz Europa
Flugrecht.de ist eine deutschsprachige Seite, die Informationen und Ratschläge zur Entschädigung bei Annullierung von Fluggesellschaften in Europa und darüber hinaus bietet. Die Website informiert darüber, welche Ansprüche Fluggäste haben, wenn ihr Flug verspätet oder annulliert ist, und wie sie die ihnen zustehende Entschädigung geltend machen können. Sie bietet auch Ratschläge, was zu tun ist, wenn Sie keine Reiseversicherung abgeschlossen haben, die Verspätungen und Ausfälle abdeckt oder wenn Ihnen eine Entschädigung von der Fluggesellschaft verweigert wurde.