Wildes Campen auf Kreta.

Wie allgemein bekannt sein dürfte, ist in Griechenland auf Basis des Gesetzes N. 2160/1993 nach wie vor die „Errichtung von Zelten oder das Verweilen von Wohnwagen an archäologischen Stätten, Küstenzonen, Stränden, Rändern öffentlicher Wälder und allgemein auf öffentlichen Flächen“ verboten. […]

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„Haircut“ in Matala

Geschafft! Der Haircut in Matala. Auf dem Campingplatz. Sogar ohne Hilfe vom IWF oder der EZB. Jedoch mit Unterstützung aus Bulgarien und Rumänien. Alle Bäume sind um 80% gekürzt worden. Υπομονή = Geduld. Zeit heilt alle Wunden

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