Online im Kreta-Urlaub: Welche Dienste plötzlich gesperrt sind.

Kurz nach Sonnenuntergang sitzt Du in einer Taverne in Paleochora, das WLAN läuft stabil, und trotzdem meldet die App, dieser Inhalt sei in Deinem Land nicht verfügbar. Am Netz liegt es nicht. Im Urlaub bleibt das Internet dasselbe, doch die Regeln für einzelne Dienste ändern sich an der Grenze. Manche Sperren gehen auf Lizenzverträge zurück, andere auf Gesetze. Für Gäste aus Deutschland, Österreich und der Schweiz gelten dabei nicht immer dieselben Bedingungen.

Streaming im Urlaub nach EU-Regeln

Bei bezahlten Abos ist die Lage am klarsten. Seit dem 1. April 2018 gilt eine EU-Verordnung zur grenzüberschreitenden Portabilität. Wer zu Hause Netflix oder Spotify abonniert hat, kann den Dienst bei einem vorübergehenden Aufenthalt in Griechenland im gleichen Umfang nutzen. Zusätzliche Gebühren darf der Anbieter dafür nicht verlangen. Die Regel gilt allerdings nur für Abonnenten mit Wohnsitz in der EU. Bei einem Schweizer Abo entscheidet der Anbieter selbst, was er im Ausland freigibt.

Anders sieht es bei kostenlosen Angeboten aus. Für kostenlose Mediatheken besteht keine Pflicht zur grenzüberschreitenden Portabilität. Die Anbieter können die Regelung freiwillig anwenden und legen ansonsten selbst fest, welche Inhalte sie außerhalb des Heimatlandes zeigen. Radio Kreta berichtet über eine geplante ARTE-Doku über Kreta im Winter, deren Dreharbeiten für Januar 2027 vorgesehen sind. Ob der Film später im Kreta-Urlaub abrufbar ist, lässt sich erst nach seiner Veröffentlichung prüfen. Je nach Sendung und Rechtelage bleibt der Bildschirm sonst schwarz. Bei Filmen und Serien geht es dabei um Lizenzen zwischen Unternehmen. Bei einer anderen Art von Angebot sperrt dagegen der Staat selbst.

Zwei Sperrlisten für ein Smartphone

Gemeint ist das Glücksspiel im Netz. Griechenland erlaubt Casinospiele und Sportwetten im Internet nur mit einer Lizenz der Aufsichtsbehörde EEEP und führt seit 2013 eine schwarze Liste aller anderen Anbieter. Griechische Internetanbieter müssen den Zugang zu diesen Adressen sperren. Die Liste wächst schnell. Anfang Oktober nannte der griechische Finanzminister Kyriakos Pierrakakis rund 15.000 Websites, die inzwischen darauf stehen.

Für Gäste aus der Schweiz entsteht daraus eine merkwürdige Doppelung. Zu Hause gilt seit 2019 das Geldspielgesetz, und Schweizer Internetanbieter sperren die Domains, die auf der Liste der Eidgenössischen Spielbankenkommission stehen. Auf Kreta kann dasselbe Smartphone im Hotel-WLAN mit griechischen Netzsperren konfrontiert sein. Beide Verzeichnisse decken sich nur teilweise. Welche Online Casinos aus dem Ausland sich öffnen lassen, hängt nicht vom Pass ab, sondern auch von der Datenroute und den verwendeten DNS-Servern. Ein Wechsel vom Hotel-WLAN ins Schweizer Mobilfunkroaming kann den Zugriff verändern, muss es aber nicht.

Der Grund liegt in der Technik. Die Schweiz setzt auf sogenannte DNS-Sperren, wie die ESBK gegenüber SRF erklärt hat. Dabei liefert der Server des Internetanbieters zu einer gesperrten Webadresse nicht mehr das passende Ziel. Mitte 2025 standen rund 2300 Seiten auf der Schweizer Liste. Ob eine DNS-Sperre greift, hängt davon ab, welche DNS-Server die Verbindung nutzt und welche Sperrlisten diese umsetzen, nicht vom Pass des Nutzers. Auch Dienste ohne jeden Bezug zum Glücksspiel prüfen übrigens, aus welchem Netz Du gerade kommst.

Banking-Apps und Roaming als Stolperfallen

Am deutlichsten merkst Du das beim Online-Banking. Viele Banken werten eine Anmeldung aus einem fremden Land als ungewöhnlich und verlangen dann eine zusätzliche Bestätigung. Manche Apps schränken einzelne Funktionen ein, bis die Reise im Kundenkonto hinterlegt ist. Kommt der Bestätigungscode per SMS, braucht das Handy Empfang mit der heimischen SIM-Karte. Wer sie aus Sorge vor Roamingkosten ganz abschaltet, sperrt sich im Zweifel selbst aus.

Beim mobilen Internet trennen sich die Wege erneut. Für SIM-Karten aus Deutschland und Österreich gilt in Griechenland die EU-Regel „Roam like at home“. Gesurft wird also zum Inlandstarif, mit einer Grenze für faire Nutzung. Die Schweiz gehört nicht zu diesem System. Schweizer Anbieter rechnen Daten auf Kreta nach eigenen Tarifen ab, und ohne Reisepaket kann ein Abend mit Videos teuer werden. Dazu kommt der Effekt aus dem vorigen Abschnitt. Im Roaming können Daten über das Heimatnetz geführt oder im Reiseland ins Internet ausgeleitet werden. Ob Schweizer DNS-Sperren greifen, hängt von der Datenroute, den genutzten DNS-Servern und den Einstellungen des Anbieters ab. Vieles davon lässt sich allerdings schon zu Hause regeln.

Vor dem Abflug: Was sich vorab klären lässt

Am meisten bringt ein kurzer Check in der Woche vor der Reise. Serien und Podcasts lädst Du in den Apps der Streamingdienste für die Offline-Nutzung herunter. Bei der Bank lohnt ein Blick in die App oder ein Anruf, ob Zahlungen und Anmeldungen aus Griechenland ohne Rückfrage durchgehen. Den Mobilfunkanbieter fragst Du nach den Konditionen im Ausland. Für Schweizer Kunden ist ein Datenpaket für die EU oft deutlich günstiger als der Standardtarif.

Die heimische SIM-Karte bleibt am besten aktiv, damit SMS-Codes ankommen. Das Datenroaming lässt sich trotzdem getrennt abschalten, wenn Du nur das WLAN der Unterkunft nutzen willst. In offenen Netzen von Cafés oder am Hafen gilt dieselbe Vorsicht wie zu Hause. Online-Banking erledigst Du dort besser nicht. Zeigt eine Seite einen Sperrhinweis, können Lizenzregeln oder technische Netzsperren dahinterstecken; welche greifen, hängt auch von der Verbindung ab.

Insgesamt funktioniert das Internet auf Kreta so zuverlässig wie zu Hause, nur gelten für einzelne Dienste andere Regeln. Bezahlte Streaming-Abos reisen mit, die Mediatheken nicht immer. Bei Glücksspielseiten beeinflussen nationale Regeln, die Datenroute und die genutzten DNS-Server, welche Angebote erreichbar sind. Wer Bank und Mobilfunk vorher prüft, erlebt in der Taverne weniger Überraschungen. Manches läuft ohnehin überall. Das Programm von Radio Kreta empfängst Du rund um die Uhr weltweit über das Internet.

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